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Bundesgericht hebt Urteil gegen Erwin Sperisen auf
Aus Rendez-vous vom 12.07.2017. Bild: Keystone
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Wegen Verfahrensfehlern Bundesgericht hebt Urteil gegen Erwin Sperisen auf

Paukenschlag im Fall des früheren Polizeichefs von Guatemala: Das Bundesgericht hebt die Verurteilung wegen Mordes auf. Die Genfer Justiz muss nun noch einmal über die Bücher.

  • Erwin Sperisen, ein guatemaltekisch-schweizerischer Doppelbürger, war von 2004 bis 2007 der Polizeichef von Guatemala.
  • In dieser Zeit soll er für zehn Morde mitverantwortlich gewesen sein. Er floh in die Schweiz, wurde verhaftet und kam vor Gericht.
  • Die Genfer Justiz verurteilte ihn 2015 zu lebenslanger Haft. Doch jetzt hat das Bundesgericht das Urteil wieder aufgehoben.

Lebenslänglich wegen zehnfachen Mordes: So lautete 2015 das Urteil der Genfer Justiz gegen Erwin Sperisen, den früheren Polizeichef von Guatemala. Doch nun sieht alles wieder anders aus. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Beweislage für den Schuldspruch mangelhaft ist und dass Sperisen kein faires Verfahren bekommen hat, weil er Belastungszeugen nicht selbst befragen konnte.

Die Tötungen fanden vor zehn Jahren in Guatemala statt. Damals stürmten 3000 Polizisten ein Gefängnis, das von der Mafia beherrscht worden war. Dabei waren etliche Häftlinge regelrecht hingerichtet worden. Eine internationale Kommission der UNO untersuchte die Vorgänge. Ihr Bericht belastete den Polizeichef schwer.

Beweiskette überzeugt Bundesrichter nicht

Sperisen war inzwischen in die Schweiz geflohen. Weil er einen Schweizer Pass besitzt, kam eine Auslieferung in das mittelamerikanische Land nicht in Frage. Deshalb stand die Genfer Justiz vor der Aufgabe, die Verantwortung des früheren Polizeichefs zu beurteilen.

Daran, dass es in Guatemala zu staatlichen Morden gekommen ist, hat auch das Bundesgericht keinen Zweifel. Aber die Richter sind nicht überzeugt von der Beweiskette, mit der die Genfer Justiz zeigen wollte, dass Sperisen teils direkt an den Morden beteiligt war oder Teil einer kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats gewesen sei.

Sperisen muss bei Befragung dabei sein

Das Bundesgericht weist das Verfahren deshalb an die kantonale Justiz zurück. Das Genfer Gericht muss also die Beweise der internationalen Kommission noch einmal sorgfältiger prüfen.

Und es wird auf Zeugenaussagen verzichten müssen, wenn es nicht gelingt, die Zeugen in Anwesenheit von Sperisen erneut zu befragen – was schwierig werden dürfte, angesichts des Klimas der Angst, von dem im Prozess unablässig die Rede war. Der Ausgang des aufwändigen Verfahrens ist also wieder völlig offen.

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