Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Bundesrat aktiviert Ventilklausel auch für alte EU-Staaten

Die Schweiz will die Zuwanderung aus der EU beschränken. Die Ventilklausel wird auf die alten EU-Länder ausgedehnt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Bewilligungen für weniger als ein Jahr können aber weiterhin unbeschränkt erteilt werden.

Der lange erwartete Entscheid zur Ventilklausel ist gefallen: Der Bundesrat begrenzt die Zuwanderung nicht nur für die neuen, sondern auch für die alten EU-Länder. Das Unbehagen in der Bevölkerung gelte es ernst zu nehmen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Dabei gehe es geht nicht nur um die Zuwanderung, sondern auch um das Vertrauen des Volks in den Bundesrat. Dieser hatte im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit versprochen, dass die Einwanderung vorübergehend beschränkt werde, falls zu schnell zu viele EU-Bürger in die Schweiz kommen.

Kontigentierung soll für ein Jahr gelten

Gegenüber den neuen EU-8-Ländern wurde deshalb die Ventilklausel schon vor einem Jahr angerufen. Nun wird der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt auch für die EU-Staaten beschränkt. Betroffen sind also auch Einwanderer aus Deutschland oder Frankreich.

Der Schwellenwert für solche Bewilligungen werde voraussichtlich bis Ende Mai erreicht, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz.

Audio
Gespräch mit Bundesrätin Sommaruga (Dominik Meier)
03:12 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 12 Sekunden.

Die Kontingentierung auf 2180 Aufenthaltsbewilligungen für die EU-8-Staaten sowie 53'700 Bewilligungen für die EU-17-Staaten wird während eines Jahres gelten. Danach erlaubt das Abkommen zur Personenfreizügigkeit keine Beschränkung der Zuwanderung aus EU-17 und EU-8 mehr.

Kurzbewilligungen werden nicht beschränkt

Nicht kontingentiert werden die sogenannten L-Bewilligungen für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Und zwar weder für Bürger aus den neuen EU-8 noch aus den alten EU-17-Ländern.

Die Bedingungen für eine Einschränkung dieser Kurzbewilligungen wären zwar für die EU-8-Länder auch erfüllt, sagte Sommaruga. Und es bestehe natürlich eine Umgehungsmöglichkeit der Beschränkung via diese L-Bewilligungen, «aber bei Einjahresbewilligungen können sie auf den Arbeitsmarkt besser reagieren.»

Dieser Entscheid sei «ausgewogen», der Bundesrat habe dabei innenpolitische und aussenpolitische Aspekte berücksichtigt. «Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz zeigen, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen.»

Ein Signal an die Stellensuchenden

Ihr sei bewusst, dass die Ventilklausel nur eine beschränkte Wirkung habe, so Sommaruga weiter. Sie hofft aber auf ein Signal  für die Stellensuchenden in Europa: «Unser Arbeitsmarkt ist nicht unbeschränkt offen.»

Die Ventilklausel allein könne die Probleme der Zuwanderung nicht lösen. Die Summe verschiedener Massnahmen sei die Antwort auf die starke Zuwanderung. Der Bundesrat bekräftige seine Haltung, dass es auch politische Massnahmen brauche, um die unerwünschten Folgen der Zuwanderung abzufedern.

«Kein unfreundlicher Akt gegenüber der EU»

Der Entscheid aus der Schweiz wird in der EU kaum auf Begeisterung stossen. Bereits im letzten Jahr, als die Ventilklausel auf die EU-8 angewendet wurde, kam laute Kritik aus Brüssel.

Vor den Medien betonte Bundesrätin Sommaruga denn auch die guten Beziehungen. Der Bundesrat erachte die Anrufung der Ventilklausel nicht als unfreundlichen Akt gegenüber der EU. Er wende eine Bestimmung an, die er selber mit der EU ausgehandelt habe.

Der Bundesrat stehe voll und ganz hinter der Personenfreizügigkeit. «Die EU ist und bleibt unser wichtigster Partner, wir sind und wir bleiben Freunde, selbstverständlich auch nach diesem Entscheid.»

Ventilklausel für die EU-8

Box aufklappen Box zuklappen

Für die neuen EU-8-Staaten hat der Bundesrat bereits im letzten Jahr die Ventilklausel angewendet. Seit Mai 2012 erhielten nur noch 2180 Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die Aufenthaltsbewilligung B. Das sind 5000 Personen weniger als in der Vorjahresperiode.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel