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Alain Berset: «Einsparungen von fast einer Viertel Milliarde»
Aus News-Clip vom 01.02.2017.
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Hohe Medikamentenkosten Bundesrat nimmt Preisvergleiche wieder auf

Darum geht es: Nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende 2015 musste der Bundesrat über die Bücher und seine Regeln zu Festsetzung der Preise für kassenpflichtige Arzneimittel anpassen. Neu umfasst die Überprüfung durch das BAG nicht mehr nur den Auslandpreisvergleich, sondern auch einen Kosten-Nutzen-Vergleich mit ähnlichen Produkten – auch therapeutischer Quervergleich genannt.

Beide Vergleiche werden künftig gleich gewichtet. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung auf den 1. März in Kraft gesetzt. Die nächste Überprüfungsrunde beginnt im kommenden Herbst. Pro Jahr wird ein Drittel aller rund 2500 kassenpflichtigen Medikamente überprüft – also gut 800 Produkte.

Der Bundesrat erhofft sich davon in den nächsten drei Jahren Einsparungen von rund 180 Millionen Franken. Für die Forderung, jedes Jahr sämtliche Medikamente zu überprüfen, hatte er dagegen kein Gehör. Dafür reichten die Kapazitäten nicht.

Die Vorgeschichte:

  • Seit 2012 überprüfte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedes Jahr die Preise von einem Drittel aller rund 2500 kassenpflichtigen Medikamente und verfügte wenn nötig eine Preissenkung. Bis 2014 konnten so 600 Millionen Franken eingespart werden.
  • Gegen die Preissenkungen wehrten sich mehrere Pharmaunternehmen. Sie bekamen Schützenhilfe vom Bundesgericht: Dieses hielt fest, dass die Regeln für die Preisfestsetzung angepasst werden müssen. Das BAG unterbrach darauf für zwei Jahre seine Überprüfungen.
  • Gesundheitsminister Alain Berset ging davon aus, das Problem habe sich mit einer Anpassung des Preisfestsetzungsmodells im Jahr 2015 bereits erledigt. Im Februar 2016 musste er jedoch feststellen, dass eine erneute Anpassung des Modells nötig ist.

Verhaltene Reaktion des Brachenverbands Interpharma

Mit der stärkeren Gewichtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses müssen die Hersteller die Preise ihrer Medikamente weniger stark senken als mit dem reinen Auslandpreisvergleich. Der Branchenverband Interpharma akzeptiert denn auch die Anpassung der Verordnung, die der Bundesrat beschlossen hat. Der Verband bedauert jedoch, dass Preisanpassungen auch künftig nur nach unten möglich sind, wie er in einer Mitteilung schreibt. Erhöhungen im Falle eines schwächeren Frankens seien hingegen auch in Zukunft nicht vorgesehen.

Weitere Massnahmen: Eine zweite Änderung betrifft die Preisfestsetzung für Generika – ein grosses Anliegen des Preisüberwachers Stefan Meierhans. Diese seien im Schnitt in der Schweiz immer noch doppelt so teuer wie im Ausland, das sei inakzeptabel, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern.

In den nächsten drei Jahren bis zu 60 Millionen Franken einzusparen müsste möglich sein, so Berset. Dazu soll die Nutzung von Generika attraktiver gemacht werden.

Mit einer neuen Bestimmung will er den Preisunterschied zwischen Originalpräparat und Generikum vergrössern. Zudem sollen die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts verfeinert werden. Wer trotz vorhandenem Generikum ein teureres Medikament bezieht, muss also mit einer höheren Kostenbeteiligung rechnen.

Ausserdem plant der Gesundheitsminister ein Referenzpreissystem für Substanzen. Das BAG könnte damit einen Höchstpreis festsetzen, den die Krankenkasse für einen bestimmten Wirkstoff bezahlt. Bundesrat Berset hofft laut eigener Aussage, noch in diesem Jahr eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung schicken zu können.

Zackiger Vergütungsentscheid

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Bei Medikamenten, die nicht zugelassen sind, nicht für eine bestimmte Behandlung vorgesehen oder nicht kassenpflichtig sind, aber bei schweren, chronischen oder seltenen Krankheiten einen therapeutischen Nutzen haben, sollen die Krankenkassen künftig die Kostengutsprache innerhalb von zwei Wochen klären – zum Wohle des Patienten, so der Bundesrat.

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