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Bundesrat reagiert auf Kritik Das Bankgeheimnis nicht ganz abschaffen

  • Der Bundesrat lässt die Revision des Steuerstrafrechts fallen. Die Pläne waren in den Räten auf Widerstand gestossen.
  • Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern forderten daher in einer Motion, auf das Projekt zu verzichten.
  • Der Verzicht auf die Revision soll laut Bundesrat einen Ausweg aus dem anhaltenden Streit um das Bankgeheimnis im Inland eröffnen.

Hintergrund des bundesrätlichen Entscheids ist die pendente Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre». Der Zürcher Bankier und SVP-Nationalrat Thomas Matter hatte sie im Jahre 2013 als Reaktion auf die geplante Revisionsvorlage zum Steuerstrafrecht lanciert.

Gegen automatischen Informationsaustausch im Inland

Die Revision sah eine Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland vor. Die Initianten wollen hingegen verhindern, dass auch in der Schweiz ein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Die Räte reagierten gespalten auf den Vorstoss: Der Nationalrat unterstützt die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Der Bundesrat hatte zur Revision des Steuerstrafrechts eine Vernehmlassung durchgeführt. Daraufhin legte er das Projekt im Jahr 2015 bis zur Abstimmung über die Bankgeheimnis-Initiative auf Eis.

Initiant Matter lässt Rückzug offen

Mit der Beerdigung der Revision ist der Weg geebnet für den Rückzug der Initiative. Offen ist, ob das auch geschieht. Das Initiativkomitee werde sich erst äussern, wenn die Motionen von den Räten angenommen worden seien, sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter.

Die Initiative geht für den Schutz der Bankdaten nämlich weiter als die bisherige Regelung, die der Bundesrat abschaffen wollte. Die Initianten verlangen so viel Bankgeheimnis, dass dies sogar der Bankiervereinigung zu weit geht, wie SRF-Bundeshauskorrespondentin Nathalie Christen sagt. Sie geht dennoch davon aus, dass Matter die Initiative zurückziehen wird, wenn auch eine Mehrheit des Parlaments die Revision des Steuerstrafrechts beerdigt.

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