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Schweiz übernimmt das schärfere EU-Waffenrecht
Aus Rendez-vous vom 16.06.2017. Bild: Keystone
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Schützen laufen Sturm Bundesrat setzt EU-Waffenrecht «mit Spielraum» um

  • Der Bundesrat will die EU-Waffen-Richtlinie pragmatisch umsetzen und dabei die bestehenden Spielräume ausschöpfen, um die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens zu wahren.
  • Daher hat die Landesregierung beschlossen, der Europäischen Union zu bestätigen, dass die Waffen-Richtlinie in Schweizer Recht überführt wird.
  • Schiesssport-Organisationen drohen mit dem Referendum.

Die Landesregierung ist im Dilemma: Sie muss die EU-Waffen-Richtlinie übernehmen und gleichzeitig auf Schweizer Besonderheiten Rücksicht nehmen. Eine schwierige Aufgabe für den Bundesrat: Mit Unterstützung der SVP laufen die politisch gut positionierten Schützen seit Monaten Sturm gegen die drohende Verschärfung des Waffenrechts. Ein Referendum dagegen gilt als sicher. Bei einem Nein droht der Schweiz aber der Ausschluss aus dem Schengen-Raum.

Zwei Jahre für Umsetzung

Der Bundesrat verspricht daher eine pragmatische Umsetzung. In einer Mitteilung erinnert er zudem an die speziell auf Schweizer Bedürfnisse zugeschnittene Bestimmung der EU-Waffen-Richtlinie, dass Dienstpflichtige ihre Armeewaffe behalten können. Auch die künftig grundsätzlich verbotenen 20-Schuss-Magazine sollen sie behalten dürfen, sofern sie als Mitglied eines Schützenvereins regelmässig trainieren.

Die Schweiz hat nun zwei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen der EU-Waffen-Richtlinie ins Schweizer Recht zu überführen.

Das EU-Waffenrecht war auch in der Sommersession Thema im Ständerat: Schiessveranstaltungen wie Feldschiessen könnten weiterhin durchgeführt werden, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG).

Auch die freiwillige Teilnahme am «Obligatorischen Schiessen» mit einem Sturmgewehr 57 solle erlaubt bleiben. Zudem soll auch weiterhin kein zentrales Waffenregister eingeführt werden. Jäger seien von der neuen EU-Waffen-Richtlinie nicht betroffen, betonte Sommaruga.

Der Schweizer Schiesssportverband (SSV), der Verein für eine sichere Schweiz «Pro Tell» und die Interessengemeinschaft Schiessen drohen bereits mit dem Referendum, wenn die Schweiz diese EU-Regeln übernimmt.

Vorallem Zwangsmitgliedschaft ist störend

Die Schützen stört vor allem die Regelung, dass die Schweizer Schützen zwingend Mitglied in einem Verein sein müssen. «Es muss reichen, dass jemand nicht vorbestraft ist und dass keine Bedenken bestehen, jemandem eine Waffe zu überlassen», meinte Fred Hofer von Pro Tell. Und dieser Vereinszwang verstosse nach Ansicht der Schützen gegen die Bundesverfassung. «Das Referendum ist beschlossene Sache.»

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