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Hildebrand-Affäre: Keine gesetzliche Grundlage
Aus Tagesschau vom 16.03.2013.
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Schweiz Bundesrat und Parlamentarier streiten über Hildebrand-Affäre

Der Bundesrat hat in der Hildebrand-Affäre ohne gesetzliche Grundlage gehandelt. Zu diesem Schluss kommen die Geschäftsprüfungs-Kommissionen von National- und Ständerat. Ein Wirtschaftsprofessor findet: Der Bundesrat habe in einem Graubereich gehandelt.

Die Geschäftsprüfungs-Kommissionen (GPK) des National- und Ständerates haben am Freitag einen Untersuchungsbericht zur Hildebrand-Affäre verabschiedet.

Veröffentlicht wird der Schlussbericht zwar erst am Montag. Doch bereits am Freitag wurde publik: Der Bundesrat habe sich in die Belange der Nationalbank eingemischt – ohne dafür die Kompetenz zu haben, vermeldet die Westschweizer Zeitung «Le Temps» die Hauptkritik der GPK. Statt die Vorwürfe selber abzuklären, hätte der Bundesrat den Bankrat der Nationalbank einschalten sollen.

Bundesrat im Graubereich

Der Präsident der zuständigen Arbeitsgruppe, CVP-Ständerat Paul Niederberger aus Nidwalden, bestätigt gegenüber der «Tagesschau» den Inhalt der Kritik. Dazu präzisiert er: «Die Rechtslage wurde durch die Bundespräsidentin 2011 (Micheline Calmy-Rey) nicht genügend abgeklärt, bevor sie die verschiedenen Massnahmen traf.»

Laut Rolf H. Weber, Professor für Wirtschaftsrecht, bewegte sich der Bundesrat tatsächlich in einem Graubereich: «Die Bundespräsidentin berief sich auf gewisse gesetzliche Kompetenzen, aber man muss sich schon fragen, ob es richtig ist, die eigentlichen Organe der Nationalbank in einer solchen Situation nicht zu begrüssen», so Weber zur «Tagesschau».

Die Indiskretion löste am Freitag hektische Reaktionen aus, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Viele GPK-Mitglieder sehen im Bundesrat den Schuldigen dafür. Der Bundesrat habe den Vorwurf aber zurückgewiesen. Die GPK plant laut der NZZ nun eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.

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