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Schweiz Bundesrat verabschiedet neues EU-Mandat

Der Bundesrat will mit der EU die bilateralen Beziehungen neu verhandeln. Aussenminister Didier Burkhalter und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erläuterten die Ziele bezüglich Gerichtshof bei Konflikten und bei der Zinsbesteuerung. Scharfe Kritik am Verhandlungmandat übte umgehend die SVP.

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Didier Burkhalter zur Europapolitik (französisch).
Aus News-Clip vom 18.12.2013.
abspielen. Laufzeit 40 Sekunden.

Mit einem neuen Mandat über Verhandlungen mit der EU will der Bundesrat den bilateralen Weg stärken. Aussenminister Didier Burkhalter betonte, es sei im Interesse der Schweiz, den bilateralen Weg zu erneuern. Die Schweiz müsse nicht automatisch EU-Recht übernehmen, und es gebe keine neue supranationale Behörde zur Überwachung der bilateralen Abkommen.

Die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und die Kantone hätten sich mehrheitlich positiv geäussert zum Verhandlungsmandat, sagte Burkhalter. «Wir sind bereit.» Die Verhandlungen mit der EU könnten beginnen, sobald auch die EU ihr Mandat verabschiedet habe. Nach den Verhandlungen seien Parlament und Volk am Zug.

Mehr Sicherheit im Umgang mit EU-Recht

Für Diskussionen sorgte in den letzten Monaten die Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieser käme nach dem Willen des Bundesrates dann ins Spiel, wenn sich die Schweiz und die EU nicht einig sind in Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist. In einem solchen Fall würde der EuGH das Recht auslegen.

Das würde für Rechtssicherheit sorgen, sagte Burkhalter. Die Regelung von Differenzen bleibe jedoch politisch. Könne im gemischten Ausschuss keine Einigung erzielt werden, stehe immer noch die Möglichkeit offen, das betreffende Abkommen zu suspendieren. Dadurch wahre die Schweiz ihre Souveränität. Allfällige Konsequenzen einer Suspendierung seien dann «der Preis der Souveränität», hielt Burkhalter fest.

Zinsbesteuerung anpassen

Weiter will die Schweiz mit der EU über die Zinsbesteuerung verhandeln. Die Verhandlungen zur Revision des Zinsbesteuerungsabkommens sollen Anfang 2014 beginnen. Die EU will damit die Anpassung dieses Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.

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Eveline Widmer Schlumpf zu den Zinsbesteuerungen.
Aus News-Clip vom 18.12.2013.
abspielen. Laufzeit 19 Sekunden.

Das Zinsbesteuerungsabkommen müsse angepasst werden, um Schlupflöcher zu schliessen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Voraussetzung für die Bereitschaft der Schweiz zu Anpassungen sei aber, dass der Marktzutritt für Schweizer Banken gewährleistet bleibe. Zinsbesteuerung ohne Marktzutritt mache keinen Sinn.

Inhalt vertraulich

Auch der automatische Informationsaustausch könnte Thema der Verhandlungen werden. Dies lasse der Bundesrat offen, sagte Widmer-Schlumpf. Voraussetzung sei, dass der OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch zu diesem Zeitpunkt existiere und dass die einzelnen Staaten – auch jene mit Konkurrenz-Finanzplätzen – entschieden hätten, den Standard umzusetzen.

Der genaue Inhalt des Verhandlungsmandats ist vertraulich, wie der Bundesrat festhält. Die Schweiz hat sich seit 2009 gesprächsbereit gezeigt. Jedoch soll eine Anpassung des Abkommens nur vereinbart werden, wenn im Rahmen des EU-Regulierungsvorhabens MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen gefunden wird.

«Subtile Lösung» oder Weg in die Integration?

Im Konfliktfall würde also der europäische Gerichtshof entscheiden, wobei die Schweiz das Urteils ablehnen und das betreffende Abkommen auf Eis legen könnte. Eine «subtile Lösung», findet SP-Nationalrätin Claudia Friedl (SG): «Man anerkennt den europäischen Gerichtshof, der kein höheres Gericht zulässt. Wir aber auch nicht.»

«Ich lehne dieses Verhandlungsmandat ab», sagt dagegen Parteipräsident Toni Brunner kategorisch. Denn damit würden die Weichen für eine Integration in die EU gestellt: «Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat die Schweiz näher an die EU anbinden und in Zukunft automatisch und dynamisch EU-Recht übernehmen will. Das geht keineswegs.»

Es gehe um den bilateralen Weg, zu dem sich offiziell alle Parteien bekennen würden, kontert die freisinnige Berner Nationalrätin Christa Markwalder. Der bilaterale Weg gleiche zurzeit aber einer Sackgasse, aus der nur neue Verhandlungen führen könnten. Sie verweist als Beispiel auf das seit Jahren hängige Dossier für ein Energieabkommen, weil ein institutionelles Rahmenabkommen fehle. Wer gegen einen EU-Betritt sei, müsse an einer Stärkung der bilateralen Verträge durch institutionelle Lösungen interessiert sein.

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