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Schweiz Bundesrat verstärkt Massnahmen gegen Lohndumping

Der Bundesrat will die flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt verstärken. So sollen etwa die Bussen für Lohndumping erhöht werden. Wenig begeistert zeigte sich der Arbeitnehmer-Dachverband Travailsuisse über die Ankündigungen der Regierung. Es brauche Gesetze statt realitätsfremde Massnahmen.

Ein Plakat mit der Aufschrift «Stopp Lohndumping», dahinter zwei Bauarbeiter bei der Arbeit.
Legende: Der Bundesrat will strenger gegen Lohndumping vorgehen. Keystone

Der Bundesrat will die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping verschärfen.

Gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe schlägt die Regierung verschiedene Massnahmen vor. So sollen etwa die Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von heute 5000 auf 30'000 Franken erhöht werden.

Knacknuss GAV

Bei der eigentlichen Knacknuss, den Gesamtarbeitsverträgen (GAV), konnten sich die in der Arbeitsgruppe vertretenen Sozialpartner nicht einigen. Die Gewerkschaften verlangten, dass bestehende Verträge einfacher allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dagegen sträubten sich die Wirtschaftsvertreter.

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Flankierende Massnahmen
aus Info 3 vom 26.03.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 54 Sekunden.

Im Bericht wurden dazu zwei Varianten vorgeschlagen. Die eine sah vor, dass bei Missbräuchen der GAV ausnahmsweise auch dann für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn das sogenannte Arbeitgeberquorum – mindestens die Hälfte der Arbeitgeber müssen an einem GAV beteiligt sein – nicht erfüllt ist. Diese Lösung favorisierten die Gewerkschaften.

Der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der Baumeisterverband favorisierten aber ihren eigenen Vorschlag: Alle Bestimmungen eines GAV, welche Regelungen der Arbeitszeit betreffen, sollten der erleichterten Allgemeinverbindlichkeitserklärung zugänglich sein.

Der Bundesrat hat nun einen Kompromiss vorgelegt: Künftig soll es möglich sein, Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu Spesen, Ferien oder zur Kaution erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären und einen allgemeinverbindlichen GAV befristet weiterzuführen, wenn das Arbeitgeberquorum nicht mehr erreicht wird.

Zudem sollen die GAV-Vertragsparteien bei Missbrauch der Lohn- und Arbeitsbedingungen erleichterte Allgemeinverbindlicherklärungen beantragen können.

Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen eine Gesetzesänderung voraus. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende September 2014 vorliegen.

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Flankierende Massnahmen
aus SRF 4 News aktuell vom 26.03.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

Harsche Kritik von Travailsuisse

Für den Arbeitnehmer-Dachverband Travailsuisse sind die Massnahmen des Bundesrats absolut unverständlich.

Sie würden keinen echten und einfachen sozialpartnerschaftlichen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen bieten, kritisierte der Dachverband. Nur eine starke Sozialpartnerschaft mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen, die für alle Unternehmen in der Schweiz und aus dem Ausland gelten, würden Löhne und Arbeitsplätze effektiv und effizient schützen.

Ohne Nachbesserungen durch das Parlament werde sich das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz der Schweizer Löhne nicht zurückgewinnen lassen, so der Dachverband weiter. Der Schutz von Löhnen und damit auch vor Arbeitsplatzverlust sei ein wichtiger Faktor für eine Zustimmung der Personenfreizügigkeit durch die Bevölkerung.

Arbeitsgruppe seit letztem Juli

Die von Seco-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch geleitete Arbeitsgruppe war im Juli 2013 eingesetzt worden. Darin vertreten waren neben verschiedenen Bundesämtern die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, die Kantone, Arbeitsmarktbehörden sowie der Kanton Tessin.

Der Auftrag lautete, eine Auslegeordnung zu den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt vorzunehmen und möglichen Handlungsbedarf zu prüfen.

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