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Schweiz Bundesrat will Schiedsgericht für Streitfälle mit EU

Nur einen Tag nachdem der Bundesrat sein EU-Verhandlungsmandat verabschiedet hat, kommt ein interessantes Detail ans Licht: Die Schweiz verlangt ein Schiedsgericht – für den Fall, dass die EU Strafmassnahmen beschliesst. Was bezweckt die Regierung damit?

Der bilaterale Weg soll auch in Zukunft das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestimmen. Wie erwartet, hat der Bundesrat sein Mandat für Verhandlungen verabschiedet. Nun wird bekannt, dass die Schweiz für Streitfälle mit der EU ein Schiedsgericht verlangt.

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Ein Schiedsgericht für Streitfälle mit der EU
aus Rendez-vous vom 19.12.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 56 Sekunden.

Dieter Freiburghaus ist Spezialist für Europa-Fragen. Für ihn gibt es keine Zweifel, warum der Bundesrat ein solches Gericht fordert: «In meinen Augen, um die innenpolitischen Gemüter zu beruhigen.» Denn die Sanktionen der EU könnten ziemlich heftig sein und da wolle man nun wieder «eine Sicherung einbauen», sagt Freiburghaus.

Das Ganze hat mit der Diskussion rund um die fremden Richter zu tun. Die Geschichte begann im Frühling 2013. Der Schweizer Staatssekretär Yves Rossier und sein Amtskollege bei der EU einigten sich auf Eckpunkte, wie die Schweiz und die EU Streitfälle beilegen wollen.

Reaktion auf innenpolitischen Druck

Vorgesehen war, dass die Richter bei Streitfragen über einen Vertrag den EU-Gerichtshof anrufen. Dieser sollte dann die Frage auslegen und beantworten – der Entscheid des Gerichts wäre zwingend gewesen. «Und wenn dann die Schweiz nicht folgt, dann würde das zur automatischen Aussetzung des ganzen Vertrags führen», sagt Freiburghaus.

Das sei eine heftige Stufe. «Man könnte dann nicht mehr bestreiten, dass diese Richter – in einem Gericht in dem wir nicht vertreten sind – einen Entscheid fällen würden, dem sich die Schweiz beugen muss.» Dies führte zu der Diskussion über die fremden Richter.

Der Bundesrat habe darauf reagiert und die Rolle des EU-Gerichtshofes herunter gespielt, sagt Freiburghaus. Die Rechtsgutachten wurden plötzlich weniger zwingend: Der Bundesrat habe dann plötzlich gesagt, es handle sich ja nur um eine Begutachtung und dann komme der Streitfall in den gemischten Ausschuss – ein politisches Gremium. Dort könne die Schweiz dann Nein sagen.

Bundesrat in der Zwickmühle

Doch damit riskierte der Bundesrat, die EU zu verärgern. Um Brüssel wiederum ruhig zu stellen, habe der Bundesrat betont, die EU könne Gegenmassnahmen ergreifen, sollte es zu keiner Einigung kommen, sagt Freiburghaus.

Nun war der Bundesrat wieder in der Schweiz unter Zugzwang: Es sei gewarnt worden, dass die EU mit heftigen Gegenmassnahmen reagieren könnte, sagt Freiburghaus. Der Ruf nach der Verhältnismässigkeit wurde laut – und nach einem Schiedsgericht, das diese überprüfen soll. Noch bevor die Verhandlungen angefangen haben, muss der Bundesrat also mal diese, mal jene Seite ruhig stellen.

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