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Bedingte Freiheitsstrafe für Firmensanierer
Aus Echo der Zeit vom 22.06.2021. Bild: Keystone
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Bundestrafgericht Ehemaliger Top-Sanierer Ziegler wegen Insiderhandels bestraft

Hans Ziegler erhält vom Bundesstrafgericht 24 Monaten bedingt. Die Bundesanwaltschaft wollte fünf Jahre und ein Signal.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den früheren Top-Sanierer Hans Ziegler am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er wurde des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des Insiderhandels für schuldig erklärt.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert. Ein Mitangeklagter erhielt zwölf Monate auf Bewährung. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach des Bundesstrafgericht gegen Ziegler eine Busse von 10'000 Franken aus, und er muss eine Ersatzforderung von 770'000 Franken leisten.

Vom Vorwurf der passiven Bestechung wurde der bald 69-Jährige entlastet, ebenso in einigen Fällen vom Vorwurf des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes.

Grosse Diskrepanz zum Strafantrag

Der 57-jährige Mitangeklagte, früher Geschäftsführer eines international tätigen Beratungsunternehmens, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 8000 Franken. In beiden Fällen geht das s Bundesstrafgericht von einem leichten bis mittelschweren Verschulden aus.

In der mündlichen Urteilseröffnung ging der vorsitzende Richter explizit auf die Diskrepanz zwischen den geforderten und den nun ausgefällten Strafen ein. Grund dafür sei zum einen die rechtliche Würdigung.

So sei die Bundesanwaltschaft beim schwersten Delikt – dem wirtschaftlichen Nachrichtendienst – von einem schweren Fall ausgegangen. Das Gericht hingegen nicht, sodass die Strafe per se tiefer angesetzt werden musste.

Vertrauen schwer erschüttert

Ausserdem könne das Gericht nicht als Generalprävention eine besonders harte Strafe fällen, auch wenn der vorliegende Fall singulär sei und das Vertrauen in die Vertreter in Verwaltungsräten schwer erschüttert habe, erkärte das Gericht. Der Reputationsschaden für Ziegler dürfte zudem «schwerer wiegen, als jede Bestrafung», sagte der Richter.

Der Manager und ehemalige Firmensanierer Hans Ziegler (R) trifft mit seinem Anwalt Patrick O'Neill am Montag, 7. Juni 2021 zum Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.
Legende: Der Manager und ehemalige Firmensanierer Hans Ziegler (R) trifft mit seinem Anwalt Patrick O'Neill am Montag, 7. Juni 2021 zum Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Keystone/Archiv

Geheimnisse weitergeleitet

Ziegler hatte unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem nutzte er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil aus.

Der Mitangeklagte nutzte die von Ziegler gelieferten Informationen für die Anbahnung von Geschäften, gab sie aber auch innerhalb seiner international tätigen Firma weiter. So war der 57-Jährige beispielsweise beim Verkauf des Unternehmens-Segments Vacuum von OC Oerlikon (Verkaufsprojekt Viking) als Berater der Firma Atlas Copco tätig, die das Segment schliesslich übernahm, und hatte dazu von Ziegler Unterlagen bekommen.

Die Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtete Ziegler im Juni 2017 zu einer Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken. Die grösste Summe, die die Finma bei Insiderhandel je eingezogen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einschätzung von Wirtschaftsredaktorin Maren Peters

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Das Urteil gegen Hans Ziegler falle überraschend milde aus und werde wohl die Hoffnungen der Bundesanwaltschaft (BA) nicht erfüllen, ein Zeichen gegen potenzielle Nachahmer zu setzen, schätzt Wirtschaftsredaktorin Maren Peters.

Den Freispruch vom Vorwurf des schweren wirtschaftlichen Landesverrats habe das Bundesstrafgericht vor allem damit begründet, dass Ziegler nicht habe wissen können, dass seine Informationen über den Komplizen ins Ausland weitergereicht würden.

Insiderhandel galt lange als Kavaliersdelikt und ist erst seit Ende der 1980er-Jahre überhaupt eine Straftat. 2013 wurden die Regeln noch einmal verschärft. Trotzdem gibt es bisher erst wenige Verurteilungen. Die Beweislage sei in der Regel schwierig und hänge oft von Indizien ab, so Peters.

So gebe es seit der letzten Verschärfung und trotz der vielen von der Finma jedes Jahr zu überprüfenden Verdachtsfälle bisher nur 14 rechtskräftige Verurteilungen. In 44 Fällen stellte die BA das Verfahren ein.

Echo der Zeit, 22.06.2021, 18:00 Uhr;

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