- Die Vereinigte Bundesversammlung hat Sylvia Frei zur Präsidentin und Stephan Blättler zum Vizepräsidenten Bundesstrafgerichts gewählt.
- Frei erhielt alle 117 gültigen Stimmen und Stephan Blättler 119 von 120 gültigen Stimmen. Das absolute Mehr lag bei 59 respektive 61 Stimmen.
- Frei und Blättler gehören der SVP an und sind deutschsprachig. Das sorgte für Kritik. Ein Ordnungsantrag der SP zu Verschiebung der Wahl wurde mit 140:94 Stimmen abgelehnt.
Der bisherige Präsident Blättler und die bisherige Vizepräsidentin Frei stehen dem Gericht in Bellinzona auf Grund einer Doppelvakanz bereits seit 1. April des laufenden Jahres vor. Schon damals hatte die Gerichtskommission (GK) festgehalten, dass der Vorschlag dem Prinzip der angemessenen Vertretung widerspreche.
Nachdem das Gericht für die neue Amtszeit bis 2021 wieder Frei und Blätter in getauschten Rollen vorgeschlagen hatte, verlangte die GK einen ausgewogeneren Antrag. Doch das Gericht blieb bei seinen Vorschlägen und wies darauf hin, dass das dritte Mitglied der Verwaltungskommission des Gerichts, Olivier Thormann, der FDP angehöre und französischsprachig sei.
Keine anderen Kandidaturen
Angesichts der grossen Mehrheit am Gericht für Frei und Blättler und mangels anderer eingereichter Kandidaturen unterstützte die Kommission den Vorschlag dann doch, trotz Unzufriedenheit. Es sei «aus institutioneller Sicht ungünstig», Frei und Blättler nicht zu wählen, schrieb sie.
Die SVP, aber auch die FDP sowie die Mitte-Fraktion von CVP, BDP und EVP unterstützten den Antrag. Die SP dagegen wollte mit einem am Dienstag deponierten Ordnungsantrag die Wahl verschieben und neue Wahlvorschläge verlangen. Kurz vor der Wahl waren in mehreren Medien Berichte über Missstände am Bundesstrafgericht erschienen.
Nordmann: Vorschlag nicht akzeptabel
Der Antrag mit zwei Angehörigen der gleichen Partei und aus der Deutschschweiz sei nicht akzeptabel und ein Affront gegenüber einer sprachlichen Minderheit, kritisierte Roger Nordmann (SP/VD). Wolle man, dass die Probleme in Bellinzona gelöst würden, müsse der Respekt vor den Regeln durchgesetzt werden.
Es liege in der Verantwortung des Parlaments, für eine ausgewogene Parteienvertretung und Vertretung der Sprachen zu sorgen, sagte auch Sibel Arslan (Grüne/BS). Es gehe um das Vertrauen in Institutionen und in die Rechtsstaatlichkeit.
Verschiebung abgelehnt
An die Verantwortung appellierten namens ihrer Fraktionen auch Christian Lüscher (FDP/GE), Leo Müller (CVP/LU) und Thomas Aeschi (SVP/ZG). Sie verlangten eine Wahl, damit das Bundesstrafgericht Anfang 2020 nicht ohne Führung dastehe. Man könne nicht einen Wahlvorschlag ändern, der seit Wochen vorliege, sagte Lüscher.
Das Präsidium des Bundesstrafgerichts könne für die Missstände nicht verantwortlich gemacht werden, sagte Aeschi. Die Bundesversammlung lehnte den Ordnungsantrag von Nordmann mit 140 zu 94 Stimmen von SP, Grünen und Grünliberalen ab. Die Ständeräte stimmten mit Namensaufruf ab.