Bussen bis maximal 300 Franken sollen künftig nicht mehr nur bei einfachen Verkehrsdelikten möglich sein. Der Bundesrat schlägt zur Entlastung von Gerichten, Bürgerinnen und Bürgern die Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens vor.
Neu sind damit auch bei Verstössen gegen folgende Gesetze möglich: das Alkoholgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und das Lebensmittelgesetz. Ebenso bei Delikten gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Bundesgesetz über die Fischerei und das Messgesetz.
Bund übernimmt das Zepter
Die einzelnen Tatbestände und die jeweiligen Bussen sollen in einem zweiten Schritt nach Anhörung der Kantone in einer Verordnung festgelegt werden. Und zwar durch den Bundesrat, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) zum Auftakt der Vernehmlassung schreibt.
Die Delegation an den Bund sei angesichts der Vielzahl von möglichen Übertretungen gerechtfertigt. Allein der Katalog mit den Strassenverkehrsdelikten umfasse über 20 Seiten. Zugleich könne der Bundesrat rasch auf Veränderungen reagieren und Deliktskatalog wie auch Bussenhöhe entsprechend anpassen.
Die Bussenhöhe soll bei 300 Franken belassen werden. Denn eine Ausnahme zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden lasse sich nur rechtfertigen, wenn die Strafe nicht zu hoch sei. Bei einer Erhöhung der maximalen Busse wiederum würde laut BJ das Ordnungsbussenverfahren wohl häufiger abgelehnt, womit die angestrebte Entlastung nicht erreicht werden könnte.
Cannabis-Konsum wird separat gebüsst
Nicht ins revidierte OBG integriert wird das Ordnungsbussenverfahren bei Cannabis-Konsum. Es soll wegen seiner Sonderregelungen im neuen Betäubungsmittelgesetz geregelt bleiben. Es geht dabei unter anderem um die Einziehung von Betäubungsmitteln und der Verzicht auf eine Busse in leichten Fällen.