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Clevere Raumplanung Das Wallis wird beim Rückzonen kreativ

Kein anderer Kanton muss so viel Bauland auszonen wie das Wallis. Einige Gemeinden werden dabei erfinderisch.

Es ist eine Herkules-Aufgabe: Die Walliser Gemeinden müssen dem Kanton bis September aufzeigen, wie sie mit ihren Baulandreserven umgehen wollen. Die Krux dabei: Sie müssen auch sagen, wo sie auf Bauland verzichten und Land rückzonen.

Der Grund für die Rückzonung

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Grund für die Rückzonungen ist das neue Raumplanungsgesetz des Bundes, das 2014 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Um die Zersiedelung zu stoppen, dürfen Gemeinden nur noch Baulandreserven für 15 Jahre haben.

Mit Händen und Füssen hatte sich der Kanton damals bei der Abstimmung gegen die Vorlage gewehrt. Nur das Wallis hatte Nein gestimmt, dafür wuchtig, mit 80 Prozent der Stimmen. Kein Wunder – die Auswirkungen sind nirgends so gross wie im Bergkanton.

1000 Hektaren Land, umgerechnet etwa 1400 Fussballfelder, muss der Kanton Wallis umzonen. Das ist Rekord, sagen Experten.

Ausbaden müssen die Misere die Walliser Gemeinden. Das Problem ist notabene auch selbstverschuldet: Jahrelang hatte man zu grosszügig Bauland eingezont. Jetzt muss man einen grossen Teil davon wieder rückzonen. Das bedeutet für viele Landbesitzerinnen und -besitzer, dass ihr Grundstück massiv an Wert verliert.

Deshalb versuchen einzelne Gemeinden nun mit kreativen Lösungen möglichst wenig Schaden anzurichten. Zum Beispiel die Riederalp.

Die unkonventionelle Lösung von Riederalp

Im Zentrum des Dorfes hat es noch Bauland, doch dieses ist sehr wertvoll. «Wir müssten teures Bauland auszonen, auf dem man gute Erstwohnungen bauen könnte», so der kommunale Raumplaner Sebastian Arnold. Er möchte lieber periphere Gebiete auszonen. Zum Beispiel den östlichen Rand des Dorfes: Rund 80 Häuser stehen dort, seit Jahrzehnten. Es sind vor allem Ferienwohnungen.

Drohnenflug über das Quartier.
Legende: Hier sollem überbaute Parzellen wieder in Landwirtschaftszone rückgezont werden. SRF

Der Gemeinderat und der Raumplaner möchten also ein bereits bestehendes Quartier auszonen. Laut ihrem Plan stünden die 80 Häuser neu auf landwirtschaftlichem Boden. Die Konsequenz: Die Besitzerinnen und Besitzer dürften dort zwar weiterhin wohnen, könnten aber wegen der strengeren Vorschriften kaum noch Umbauten realisieren.

So nicht, sagt der Anwalt

Aron Pfammatter vertritt einen Grossteil der Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Sie wehren sich. Diese Häuser seien gesetzeskonform gebaut worden. Würden sie jetzt ausgezont, würde absichtlich gegen das geltende Raumplanungsgesetz verstossen, so der Anwalt. «Man würde bewusst zonenwidrige Zustände schaffen.»

Diese Häuser wurden gesetzeskonform erstellt. Jetzt sollen sie plötzlich auf landwirtschaftlichem Boden stehen?
Autor: Aron Pfammatter Anwalt der Betroffenen

Der kantonale Raumplaner Norbert Russi glaubt trotzdem an den Plan. Im Falle der Riederalp mache es tatsächlich Sinn, bestehende Gebäude umzuzonen. «Das ist ein Gebiet, in dem sich die Gemeinde nicht weiterentwickeln will. Da kommen sowieso keine neuen Bauten hin.» Aus seiner Sicht wäre die spezielle Umzonung von Häusern in die landwirtschaftliche Zone erlaubt.

Der Gemeindepräsident von Riederalp ist nicht glücklich mit der Lösung. Aber: «Es ging nicht anders.» Sonst hätte man nicht genügend Land zur Auszonung vorschlagen können.

Im Bild: der Gemeindepräsident der Gemeinde Riederalp, Peter Albrecht (rechts) und der Ortsplaner, Sebastian Arnold.
Legende: Im Dilemma: der Gemeindepräsident der Gemeinde Riederalp, Peter Albrecht (rechts) und der Ortsplaner, Sebastian Arnold. SRF

Viele Fälle fürs Gericht

Fakt ist: Der Kanton Wallis muss viele Hektaren Land auszonen. Wo, darüber wird in den Gemeinden heftig gestritten. Die Deadline für die Gemeinden läuft im September ab. Bis dann müssen sie dem Kanton mitteilen, wie sie sich ihre künftige Siedlungsentwicklung vorstellen.

Raumplanung ist im Wallis – und auch in anderen Kantonen – keine einfache Angelegenheit. Gut möglich, dass sich auch die Gerichte noch mit vielen Fällen von Zwangsrückzonungen befassen müssen.

Schweiz aktuell, 23.4.2021 / Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 23.4.2021

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