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Corona-Massnahmen Wirtschaftskommission will Restaurants am 22. März öffnen

  • Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will den Bundesrat übersteuern und Restaurants am 22. März definitiv wieder öffnen.
  • Bewerkstelligen möchte sie dies mit einer dringlichen Änderung des Covid-19-Gesetzes.
  • Neben den Restaurants sollen auch Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportstätten wieder öffnen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) nimmt damit mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Für die Kommissionsmehrheit erlaubt die epidemiologische Lage diesen Schritt. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben weiterhin auf Sparflamme zu halten.

Die Kommissionsminderheit lehnt eine Festlegung des Datums im Covid-19-Gesetz ab. Das schränke den Spielraum des Bundesrats ein, flexibel auf neue Entwicklungen der Pandemie zu reagieren. Das Parlament berät die Gesetzesrevision in der Frühlingssession.

Maulkorb für die Covid-Taskforce

Zudem soll sich die wissenschaftliche Taskforce des Bundes nicht mehr zu Massnahmen gegen das Coronavirus äussern. Die Information der Öffentlichkeit soll gemäss der Kommission nur noch durch Bundesrat und Parlament erfolgen. Das beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Neben der Taskforce will die WAK-N auch die Entscheidungen des Bundesrats begrenzen. Nach ihrem Willen soll die Landesregierung Schliessungen von Publikumseinrichtungen oder Home-Office-Pflicht in begründeten Ausnahmefällen für maximal 90 Tage beschliessen können. Für diese Bestimmung sprachen sich 14 zu 9 Nationalrätinnen und -räte aus bei einer Enthaltung.

Sonntagsverkäufe, Grundstücke und Volksrechte

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Bei den Sonntagsverkäufen verlangt die WAK-N im Einklang mit der Schwesterkommission des Ständerats die Möglichkeit für 12 verkaufsoffene Sonntage.

Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, will die WAK-N Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig machen. Dazu braucht es eine Änderung der Lex Koller.

Weiter soll zur vereinfachten Wahrung der Volksrechte die Bundeskanzlei Stimmrechtsbescheinigungen nicht nur für Referenden, sondern auch für Volksinitiativen vornehmen dürfen.

Kantone mit einer positiven epidemiologischen Entwicklung sollen von lockereren Covid-19-Massnahmen profitieren, schlägt die Kommission weiter vor. Die entsprechende neue Bestimmung hiess sie mit 15 zu 10 Stimmen gut.

Mehr Entschädigung für niedrige Einkommen

Die Pläne des Bundesrats für die Arbeitslosenversicherung mit einer Verlängerung der Bezugsdauer von 18 auf maximal 24 Monate blieben unbestritten. Dass niedrige Einkommen 100 statt 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten, will die WAK-N bis zum 31. Dezember 2021 verlängern und nicht wie die ständerätliche WAK bis Ende Juni.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete die WAK-N eine Erklärung des Nationalrats, welche den Bundesrat zu weiteren Lockerungen aufruft. Neben den geforderten Öffnungen soll die Fünf-Personen-Regel in Innenräumen fallen.

Aus Zeitgründen noch nicht befasst hat sich die WAK-N namentlich mit Artikeln über die Härtefälle und die Kultur. Diese nimmt sie sich am 4. März vor. Die Revision des Covid-19-Gesetzes ist in der Frühlingssession traktandiert.

SRF 4 News, 27.2.21, 14 Uhr ; 

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