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Schweiz Das müssen Sie über den Hypo-Referenzzins wissen

In den Monaten März, Juni, September und Dezember veröffentlicht das Bundesamt für Wohnungswesen jeweils den aktualisierten Hypothekarischen Referenzzinssatz. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Legende:
Entwicklung Hypo-Referenzzins Bundesamt für Wohnungswesen

Wer profitiert, wenn der Referenzzins sinkt?

Mieter und nicht-landwirtschaftliche Pächter. Massgebend ist die Veränderung gegenüber dem letztpublizierten Referenzzins: Ist der Referenzzins gesunken, können Mieter und Pächter grundsätzlich eine Miet- bzw. Pacht-Reduktion einfordern.

Wer profitiert, wenn der Referenzzins steigt?

Vermieter und nicht-landwirtschaftliche Verpächter. Sie können die Miet- bzw. Pacht-Zinse grundsätzlich erhöhen.

Für wen gilt der Referenzzins nicht?

Für Mieter und Vermieter grösserer Luxusobjekte oder öffentlich subventionierter Wohnungen. Es gelten die vertraglichen Bestimmungen. Auch für Mieter von Einfamilienhäusern und bei Mietverträgen, die für den Vermieter mind. 5 Jahre nicht gekündigt werden dürfen, hat der Referenzzins keine Bedeutung.

Wie hat sich der Referenzzins entwickelt?

Seit der Einführung vor 8 Jahren ist der Referenzzins stetig gesunken (siehe Diagramm):
September 2008: 3,50%
September 2012: 2,25%
September 2016:1,75%

Wie dürfte sich der Referenzzins entwickeln?

Sowohl der Mieter- als auch der Hauseigentümerverband gehen davon aus, dass der Referenzzins kurzfristig (bis Sommer 2017) noch einmal um ein 1/4 sinken wird. Mittel- bis langfristig ist eine Zinsprognose schwierig.

Wie wird der Referenzzins berechnet?

Er stützt sich auf einen gewichteten durchschnittlichen Hypo-Zinssatz der Schweizer Banken und wird vierteljährlich aktualisiert. Für die Berechnung ist die Schweizerische Nationalbank SNB zuständig.

Ab wann gilt der Referenzzins?

Ab dem ersten Tag nach seiner Veröffentlichung.

Wie können Mieter reagieren, wenn der Referenzzins sinkt?

Es besteht für den Vermieter keine Pflicht, von sich aus den Mietzins zu senken. Die Mieter müssen ein sogenanntes Mietzinsherabsetzungsbegehren stellen. Auf der Internetseite des Mieterverbands gibt es entsprechende Musterbriefe.

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