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Wer den Zuschlag vom Bund bekommt, muss neu den Reisenden mehr bieten
Aus Rendez-vous vom 17.02.2017.
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Konzessionen für Bahnlinien Das Ringen um Fernverkehrsstrecken kann beginnen

  • Der Fernverkehr auf dem Bahnnetz wird bis Ende des Jahres neu geregelt.
  • Das Bundesamt für Verkehr stellt neue Anforderungen an die Gesuchsteller.
  • Zum Beispiel soll in Zügen auf langen Strecken mehr Service geboten werden.

Bei der laufenden Vergabe der Konzessionen für den Fernverkehr will das Bundesamt für Verkehr (BAV) in zwei Kategorien denken und zwischen schnellen, langen Premium-Strecken und Basis-Strecken unterscheiden. Für die Premium-Strecken sollen erstmals Qualitätskriterien festgeschrieben werden.

Wer den Zuschlag für diese einträglichen Fernverkehrslinien haben will, muss den Reisenden mehr Komfort bieten als in den Zügen auf den Basis-Strecken.

Auf langen Strecken soll es Zugbegleiter, besseres Rollmaterial, besseren Handyempfang und Verpflegungsmöglichkeiten geben.
Autor: Olivia Ebinger Sprecherin Bundesamt für Verkehr

Olivia Ebinger, Sprecherin des BAV, erklärt: «Auf langen Strecken soll es auch in Zukunft quer durch die Schweiz eine etwas bessere Qualität geben. Mit Zugbegleitern, besserem Rollmaterial, besserem Handyempfang und auch mit einer Verpflegungsmöglichkeit.» So verknüpft das BAV erstmals Qualitätskriterien mit der Konzession für den Fernverkehr. Bisher haben die Konzessionen für diese Strecken ein Minimum geregelt, etwa wo die Intercity-Züge halten, wie oft sie verkehren und wer sie betreibt. In der Regel gilt eine Konzession für zehn Jahre.

Wer im Intercity von Basel nach Interlaken reist, dem Jurasüdfuss entlang oder durch den Gotthard-Basis-Tunnel saust, soll künftig wissen, welcher Service und welcher Standard zu erwarten ist. Premium sind für das Bundesamt die schnellen Verbindungen zwischen den Metropolitan-Regionen, von Ost nach West und von Nord nach Süd mit Verbindungen ins Wallis und ins Bündnerland.

Kantone dürfen bei Regionalverkehr mitreden

«Wir haben klare Kriterien festgelegt, welche Regionen durch das Premium-Netz des Fernverkehrs verbunden werden, welche Orte durch das Basis-Netz, und zwischen welchen Orten es Regionalverkehr geben wird», so Ebinger. Schnellzüge mit vielen Halten beispielsweise gehören demnach zu den Basis-Strecken und könnten ohne Vorgaben zu Ausstattung und Komfort betrieben werden.

Beim Regionalverkehr können die Kantone mitreden: Sie bestellen das Angebot und finanzieren es mit. Klare, nachvollziehbare Kriterien zur Abgrenzung zwischen Fern- und Regionalverkehr dürften die Kantone begrüssen, denn so liessen sich auch die Folgen für den Regionalverkehr besser abschätzen.

SBB richtet Gesuch auf die neuen Kriterien aus

Das Bundesamt will in den nächsten Wochen auch die Kantone anhören. Es sammelt zudem die Überlegungen der Bahnunternehmen zu den Vor- und Nachteilen des neuen Vorschlags. Die SBB, die den Fernverkehr gerne bei sich behalten möchte, wird den Vorgaben nachkommen, wie Sprecher Christian Ginsig sagt: «Selbstverständlich wird die SBB auf solche Qualitätsvorgaben reagieren.»

Es sei im Interesse der SBB, eine Fernverkehrskonzession zu erhalten. «Entsprechend werden wir unser Gesuch ausrichten», so Ginsig.

Doch auch andere Bahnen möchten ein Stück vom lukrativen Fernverkehrs-Kuchen, zum Beispiel die SOB und die BLS. Bei der BLS kommen die neuen Vorgaben gut an. «Wir erachten es als eine Chance», sagt BLS-Direktor Bernard Guillelmon. Man darf gespannt sein, wie das Ringen um die Fernverkehrskonzessionen weitergeht.

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