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Grossaufnahme von den Händen eines Maurers bei der Arbeit.
Legende: Das Tessin will das eigene Gewerbe vor billigerer Konkurrenz aus dem Ausland schützen. Keystone/Symbolbild
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Schweiz Das Tessin soll Vorrang haben

Wer vergibt seinen Auftrag nicht gerne demjenigen, der es am Günstigsten macht? Im Tessin soll damit nun Schluss sein: Mit einer Änderung im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen möchte die Kantonsregierung lokale Unternehmen vor der ausländischen Konkurrenz schützen.

Die Tessiner Regierung will das eigene Gewerbe fördern. Bei öffentlichen Ausschreibungen will sie nur Tessiner und andere Unternehmen aus der Schweiz zulassen. Das Nachsehen hätte insbesondere die Konkurrenz aus Italien.

Grund für diese Einschränkung des öffentlichen Wettbewerbs sei die schlechte Wirtschaftslage, erklärt der Tessiner Staatsrat Claudio Zali. Er ist Vorsteher des Departements für Raumordnung. Es könne nicht sein, dass Gelder der öffentlichen Hand in grossen Mengen ins Ausland fliessen.

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Gegen ausländische Konkurrenz: Tessin will Beschaffungsgesetz ändern
aus Heute um Vier vom 17.10.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.

Keine genauen Zahlen verfügbar

Staatsrat Zali vermag nicht zu beziffern, wieviel Geld durch Aufträge, die an ausländische Firmen gehen, heute tatsächlich im Ausland landet. Die Kantonsregierung rechnet aber damit, dass durch die Gesetzesänderung 400 Millionen Franken pro Jahr im Land bleiben würden.

Der Vorschlag der Regierung beschränkt sich auf einen kleinen Kompetenzbereich: Er bezieht sich auf Bauprojekte bis rund neun Millionen Franken und auf Dienstleistungen bis 350‘000 Franken – Kantons- und Gemeindeprojekte also, die von der öffentlichen Hand bezahlt werden.

Revision geht in Vernehmlassung

Damit verstösst die Änderung des Beschaffungswesens laut der Tessiner Regierung nicht gegen übergeordnetes Recht. Das Tessin sei bis jetzt der einzige Kanton, der eine solche Änderung des Beschaffungswesens plane, sagt Zali. Kein anderer Kanton sei wirtschaftlich so unter Druck wie das Tessin, speziell durch seinen Nachbarn Italien.

Bevor sich ausländisches Gewerbe auf Ausschreibungen nicht mehr bewerben darf, wird noch einige Zeit verstreichen. Die Gesetzesrevision geht nun erstmal in die Vernehmlassung. Danach will die Tessiner Regierung die Vorlage überarbeiten und dem Kantonsparlament vorlegen.

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