Die Tessiner Regierung will das eigene Gewerbe fördern. Bei öffentlichen Ausschreibungen will sie nur Tessiner und andere Unternehmen aus der Schweiz zulassen. Das Nachsehen hätte insbesondere die Konkurrenz aus Italien.
Grund für diese Einschränkung des öffentlichen Wettbewerbs sei die schlechte Wirtschaftslage, erklärt der Tessiner Staatsrat Claudio Zali. Er ist Vorsteher des Departements für Raumordnung. Es könne nicht sein, dass Gelder der öffentlichen Hand in grossen Mengen ins Ausland fliessen.
Keine genauen Zahlen verfügbar
Staatsrat Zali vermag nicht zu beziffern, wieviel Geld durch Aufträge, die an ausländische Firmen gehen, heute tatsächlich im Ausland landet. Die Kantonsregierung rechnet aber damit, dass durch die Gesetzesänderung 400 Millionen Franken pro Jahr im Land bleiben würden.
Der Vorschlag der Regierung beschränkt sich auf einen kleinen Kompetenzbereich: Er bezieht sich auf Bauprojekte bis rund neun Millionen Franken und auf Dienstleistungen bis 350‘000 Franken – Kantons- und Gemeindeprojekte also, die von der öffentlichen Hand bezahlt werden.
Revision geht in Vernehmlassung
Damit verstösst die Änderung des Beschaffungswesens laut der Tessiner Regierung nicht gegen übergeordnetes Recht. Das Tessin sei bis jetzt der einzige Kanton, der eine solche Änderung des Beschaffungswesens plane, sagt Zali. Kein anderer Kanton sei wirtschaftlich so unter Druck wie das Tessin, speziell durch seinen Nachbarn Italien.
Bevor sich ausländisches Gewerbe auf Ausschreibungen nicht mehr bewerben darf, wird noch einige Zeit verstreichen. Die Gesetzesrevision geht nun erstmal in die Vernehmlassung. Danach will die Tessiner Regierung die Vorlage überarbeiten und dem Kantonsparlament vorlegen.