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Zwei Hände halten ein Portemonnaie und ziehen einen AHV-Ausweis raus.
Legende: Die kantonalen Datenschutzbeauftragten kritisieren den Umgang mit den 13-stelligen AHV-Nummern. Keystone

Datenschützer schlagen Alarm AHV-Nummern schlecht geschützt gegen Hackerangriffe

Zur Identifikation sei die Nummer weder sicher noch notwendig, erklären die kantonalen Datenschutzbeauftragten.

  • Die kantonalen Datenschutzbeauftragten haben die Kantone aufgefordert, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten.
  • Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, wie ein Gutachten der ETH Zürich zeige.
  • Sie sei für eine Identifikation ausserdem gar nicht notwendig, erklären die kantonalen Datenschutzbeauftragten.

In über 14'000 staatlichen Stellen würde zur Personenidentifikation zusätzlich die AHV-Nummer verwendet, erklären die kantonalen Datenschutzbeauftragten in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Dadurch könnten Personendaten leicht verknüpft werden und es steige «die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung». Die Datenschützer berufen sich auf ein Gutachten der ETH Zürich.

Anfällig für Hackerangriffe

Dazu komme, dass die Sicherheitsmassnahmen bei vielen dieser Datenbanken ungenügend seien. «Sie können somit ein leichtes Ziel von Hackerangriffen werden. Die Daten die dabei in falsche Hände geraten würden, liessen sich ohne weiteres mit zusätzlichen heiklen Informationen über Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen», heisst es weiter in der Mitteilung.

Die Daten auf den 14'000 verschiedenen Computersystemen seien «anfällig» für Attacken von innen und ausserhalb, heisst es auf der Website des Edöb (Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten) veröffentlichten Zusammenfassung des Gutachtens der ETH Zürich.

«Dieses Risiko ist nicht unerheblich, da viele der Systeme, welche diese Register speichern und verarbeiten, von Organisationen wie Gemeindeverwaltungen, Schulen und Krankenhäusern verwaltet werden, welche nicht den gleich hohen Sicherheitsanforderungen wie die IT-Systeme des Bundes unterliegen.»

Meistens reichen Name und Geburtsdatum

Um eine Person eindeutig zu identifizieren, sei der Einsatz der AHV-Nummer aus Sicht der Datenschützer ohnehin gar nicht nötig, denn: Vorname, Name und Geburtsdatum genügten, um 99,98 Prozent der Bevölkerung eindeutig zu identifizieren.

Durch das vom Bundesamt für Justiz und dem Edöb bestellte Gutachten der ETH Zürich sehen sich die kantonalen Datenschützer ihnen ihren Befürchtungen voll und ganz bestätigt.

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