Nach der Messerattacke in Winterthur beschäftigte sich das Zürcher Kantonsparlament am Montag mit der Frage: Braucht es einen besseren Informationsfluss zwischen den Behörden, konkret zwischen Psychiatrie und Polizei? Denn: Der Täter von Winterthur war der Polizei zwar bekannt, aber er wurde vor der Tat aus der Psychiatrie entlassen und als nicht gefährlich eingestuft – offenbar fehlten Informationen über seine dschihadistische Vergangenheit.
Bürgerliche Politiker fordern deshalb Lockerungen beim Datenaustausch. Linke Parteien und Grüne anerkennen die Problematik, warnen aber davor, Grundrechte wie das Arztgeheimnis oder die Privatsphäre vorschnell aufzuweichen.
Austausch von Daten möglich
Wie funktionieren Datenschutz und Grundrechte? Die Zürcher Datenschützerin Dominika Blonski erklärt: «In der Bundesverfassung sind verschiedene Grundrechte festgehalten, etwa was die Privatsphäre angeht.» So habe jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
Jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden.
Ausserdem bestehe ein Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. «Grundsätzlich sollen also keine Daten fliessen», sagt Blonski. Dennoch: «Jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden.» Es gebe bereits heute für viele Situationen Rechtsgrundlagen, die einen Austausch von Daten vorsehen würden.
Öffentliches Interesse gefragt
Um einen Austausch zu rechtfertigen, brauche es auch immer ein öffentliches Interesse, sagt Blonsky. Ausserdem müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt sein. «In welchem Fall genau werden Daten ausgetauscht? Wie oft? Wie umfassend sind die Daten? Wer hat Zugriff?» All diese Fragen müssten geklärt werden. Im konkreten Fall sollen gesetzliche Grundlagen und weitere Fragen zuerst von der kantonalen Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit diskutiert werden.