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Datenschutz versus Sicherheit Das sagt die Zürcher Datenschützerin zum Fall Winterthur

Grundrechte könnten eingeschränkt werden, sagt die Zürcher Datenschützerin. Es brauche jedoch gesetzliche Anpassungen.

Nach der Messerattacke in Winterthur beschäftigte sich das Zürcher Kantonsparlament am Montag mit der Frage: Braucht es einen besseren Informationsfluss zwischen den Behörden, konkret zwischen Psychiatrie und Polizei? Denn: Der Täter von Winterthur war der Polizei zwar bekannt, aber er wurde vor der Tat aus der Psychiatrie entlassen und als nicht gefährlich eingestuft – offenbar fehlten Informationen über seine dschihadistische Vergangenheit.

Polizeiwagen in städtischer Umgebung vor einem historischen Gebäude.
Legende: Ein Mann hat am 27. Mai 2026 in Winterthur am Bahnhof drei Personen mit einer Stichwaffe angegriffen. Der mutmassliche Täter flüchtete zunächst, konnte aber später von der Kantonspolizei Zürich festgenommen werden. Keystone/Claudio Thoma

Bürgerliche Politiker fordern deshalb Lockerungen beim Datenaustausch. Linke Parteien und Grüne anerkennen die Problematik, warnen aber davor, Grundrechte wie das Arztgeheimnis oder die Privatsphäre vorschnell aufzuweichen.

Austausch von Daten möglich

Wie funktionieren Datenschutz und Grundrechte? Die Zürcher Datenschützerin Dominika Blonski erklärt: «In der Bundesverfassung sind verschiedene Grundrechte festgehalten, etwa was die Privatsphäre angeht.» So habe jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

Jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden.
Autor: Dominika Blonski Datenschutzbeauftragte Kanton Zürich

Ausserdem bestehe ein Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. «Grundsätzlich sollen also keine Daten fliessen», sagt Blonski. Dennoch: «Jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden.» Es gebe bereits heute für viele Situationen Rechtsgrundlagen, die einen Austausch von Daten vorsehen würden.

Öffentliches Interesse gefragt

Um einen Austausch zu rechtfertigen, brauche es auch immer ein öffentliches Interesse, sagt Blonsky. Ausserdem müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt sein. «In welchem Fall genau werden Daten ausgetauscht? Wie oft? Wie umfassend sind die Daten? Wer hat Zugriff?» All diese Fragen müssten geklärt werden. Im konkreten Fall sollen gesetzliche Grundlagen und weitere Fragen zuerst von der kantonalen Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit diskutiert werden.

Datenschutzbericht 2025

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Der Tätigkeitsbericht 2025 der Zürcher Datenschutzbeauftragten zeigt: Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet rasch voran und stellt den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Immer mehr Behörden lagern Daten in eine Cloud aus oder setzen KI ein. Dadurch steigen die Risiken. So könnten Dritte auf Daten zugreifen oder es gebe unklare Zuständigkeiten.

Besonders heikel sei der Umgang mit sensiblen Daten, etwa im Gesundheits- oder Polizeibereich. Auch Cyberangriffe bleiben ein Thema. Die Datenschutzbeauftragte hält fest, dass öffentliche Stellen in jedem Fall verantwortlich bleiben und für ausreichende Sicherheit sorgen müssen.

Insgesamt sieht sie Handlungsbedarf bei klaren Regeln, technischen Schutzmassnahmen und bei der Organisation.

Quelle: Datenschutzbericht des Kantons Zürich 2025

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Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 03.06.26, 12:03 Uhr ; 

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