Ein Beispiel an einer Ampel: Jemand beobachtet in einem Auto eine Person, die ihm gefällt. Er merkt sich das Nummernschild – und schaut im Internet nach, wem das Auto gehört. Und schwupp hat er den Namen und die Adresse der Person.
Doch diese Daten werden manchmal auch missbräuchlich abgefragt. Verschiedene Frauen berichten gegenüber «20 Minuten», dass sie auf diese Weise gestalkt worden seien, indem Unbekannte die Adresse herausgefunden und vor ihrer Wohnung aufgetaucht seien oder unerwünschte Briefe geschrieben hätten.
Aus Sicht des Opferschutzes wäre es zu begrüssen, wenn betroffene Personen aktiver darüber informiert würden, wie sie sich schützen können.
Deshalb ist das heutige System umstritten. Kritik kommt etwa von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK. Julie Tarchini, Fachbereichsleiterin Gesellschaft und Sucht bei der SODK, sagt: «Aus Sicht des Opferschutzes wäre es zu begrüssen, wenn betroffene Personen aktiver darüber informiert würden, wie sie sich schützen können.» Zudem stelle sich die Frage, ob die heutige Praxis dem Datenschutz sowie der Prävention und dem Schutz vor Stalking ausreichend Rechnung trage.
Eine Einschränkung der Halterabfrage könnte dazu beitragen, Frauen – aber auch Männer – besser vor aufdringlichen oder übergriffigen Kontaktversuchen zu schützen.
Auch der Frauendachverband Alliance F kritisiert die heutige Regelung. Simon Preisig, Mitglied der Geschäftsleitung von Alliance F, sagt: «Eine Einschränkung der Halterabfrage könnte dazu beitragen, Frauen – aber auch Männer – besser vor aufdringlichen oder übergriffigen Kontaktversuchen zu schützen.»
Und auch beim Bund heisst es: Die Nummernabfrage sei nicht für die private Kontaktaufnahme gedacht. Dass Halterdaten missbräuchlich verwendet würden, müsse man ernst nehmen, so Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).
Sie können Ihre Daten kostenlos und ohne Angabe von Gründen sperren lassen. Ich empfehle: Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Doch Autohalterinnen und Autohalter seien einer solchen unerwünschten Kontaktaufnahme nicht schutzlos ausgeliefert, ergänzt Rohrbach: «Sie können Ihre Daten kostenlos und ohne Angabe von Gründen sperren lassen. Ich empfehle: Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.» Der Prozess sei einfach.
Tatsächlich reicht es, im Internet ein Formular auszufüllen – und schon sind die Daten nicht mehr öffentlich zugänglich.
Verantwortung liegt bei einzelnen Personen
Vor Jahren wollte der Bundesrat die heutige Regelung anpassen: 2010 schlug er in einer Gesetzesrevision vor, den Zugang zu den Halterdaten grundsätzlich einzuschränken. Aber das Parlament lehnte die generelle Einschränkung ab, ermöglichte hingegen die Sperrung der Daten durch jede Autohalterin, jeden Autohalter selbst.
So ist es heute in der Verantwortung jeder einzelnen Person, ihre eigenen Daten sperren zu lassen. Damit eine Autofahrt nicht zu einer ungewünschten Kontaktaufnahme führt.