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Schweiz Definitiv keine Renten für Kosovo-Rückkehrer

In der Schweiz leben 170'000 Kosovaren, so viele wie in keinem anderen Land ausserhalb Kosovos. Viele von ihnen kehren irgendwann in ihre Heimat zurück. Doch seit zwei Jahren überweist die Schweiz keine AHV- und IV-Renten mehr dorthin. Zu Recht, wie das Bundesgericht nun festhält.

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Die Empörung unter den Kosovaren über das Urteil ist gross
aus Rendez-vous vom 05.07.2013.
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Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen: Die Schweiz muss keine neuen AHV- und IV-Renten nach Kosovo ausrichten. Personen, die in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, erhalten lediglich ihre Beiträge zurück.

1962 hatte die Schweiz mit der Föderativen Republik Jugoslawien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz führte dieses Abkommen nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahr 2008 provisorisch weiter. Bis März 2010 wurden noch neue AHV- und IV-Renten gewährt.

Mit Rentenbetrug begründet

Dann beschloss der Bundesrat, diesen vertraglichen Schwebezustand zu beenden und das Abkommen gegenüber Kosovo ab April 2010 nicht mehr anzuwenden. Als Grund für den Entscheid hatte Bundesrat Didier Burkhalter damals die gescheiterten Ermittlungen gegen Rentenbetrüger in dem Balkanstaat genannt.

Das Bundesverwaltungsgericht machte dem Bundesrat aber einen Strich durch die Rechnung. Es entschied 2011, dass die Schweiz weiter zur Zahlung neuer Renten nach Kosovo verpflichtet sei. Die Bundesrichter widersprachen diesem Urteil nun.

Nicht automatisch Doppelbürger

In ihrem Grundsatzentscheid halten sie fest: Das ursprüngliche Abkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik Jugoslawien ist wirkungslos geworden, als Bern Kosovo als unabhängigen Nachfolgestaat anerkannt hat.

Kosovarische Staatsangehörige hätten ihr serbisches Bürgerrecht nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht automatisch behalten. Sie könnten sich deshalb nicht darauf berufen, dass das Abkommen gegenüber Serbien weiter gilt, so das Bundesgericht. Eine serbisch-kosovarische Doppelbürgerschaft sei zwar nicht ausgeschlossen, müsse aber vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Gesuch um Rückerstattung möglich

Mit dem aktuellen Entscheid bleibt immerhin eine Möglichkeit: Kosovaren, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind, können um die Rückzahlung geleisteter AHV/IV-Beiträge ersuchen. Denn um einen solchen Fall ging es im konkreten Urteil: Einem Kosovaren muss die Schweiz die von ihm einbezahlten AHV/IV-Beiträge – mangels eines gültigen Sozialversicherungsabkommens – nun erstatten.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid ist eine langjährige Kontroverse zu Ende gegangen. Das Bundesamt für Sozialversicherung war teilweise heftig kritisiert worden. Es hatte die Auszahlung von Neurenten nach Kosovo trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 nicht wieder aufgenommen.

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