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Generalstaatsanwalt fordert lebenslange Verwahrung
Aus Schweiz aktuell vom 18.05.2017.
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Tötungsdelikt Adeline M. Dem Täter droht lebenslängliche Verwahrung

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot warf dem Angeklagten im Prozess um das Tötungsdelikt Adeline Falschaussagen und eine klare Tötungsabsicht vor. Entsprechend forderte Jornot in seinem Plädoyer eine harte Strafe für Fabrice A.

Der 42-Jährige soll lebenslänglich verwahrt und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine ordentliche Verwahrung reiche nicht, sagte Jornot am Ende seines Plädoyers. Der Staatsanwalt sah den Angeklagten als dauerhaft nicht therapierbar an.

Jornot forderte einen Schuldspruch in sämtlichen Anklagepunkten wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls. Der Angeklagte nahm das Plädoyer des Staatsanwalts ohne Regung hin.

Die gesamten Aussagen zu Tötungsdelikt durch den Angeklagten seien falsch gewesen, sagte Jornot in seinem Plädoyer. Fast alle Angaben hätten nach einem Abgleich mit anderen Zeugenaussagen oder Untersuchungselementen korrigiert werden müssen.

Bluttat klar geplant

Auch das Messer habe er sich gezielt mit Hinblick auf das Tötungsdelikt gekauft. Er hatte vom Zentrum «La Pâquerette» ein Klappmesser für die Pflege für Pferdehufe bewilligt erhalten, aber in eigener Initiative die Bestellung auf ein anderes Messer geändert, das sich mit einer Hand öffnen lässt.

Auch den Ort des Verbrechens bei einem verlassenen Haus in der Nähe des Reitzentrums, in dem er eine Therapie hätte absolvieren sollen, habe er bei einem ersten Freigang auskundschaftet. Am Vormittag hatten die Angehörigen des Opfers vor Gericht ausgesagt.

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