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Nicht nur für Neulenker gilt bald 0,1 Promille
Aus News-Clip vom 29.12.2013.
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Schweiz Die «eine Stange» ist für Neulenker passé

Junglenker bekommen die Präventionsschraube zu spüren: Ab dem kommenden Jahr gilt für sie ein Alkohol-Grenzwert von 0,1 Promille. Faktisch bedeutet das: Absolutes Verbot von Spiritus. Wer sich nicht daran hält, muss sich den Führerschein nochmals komplett neu erarbeiten.

Auf einer Überlandstrasse in Sargans (SG): Ein 21-jähriger Junglenker rast mit 141 km/h über das Pflaster – erlaubt wären 80 km/h. Dem jungen Mann wird der Ausweis für 2 Jahre entzogen. Und: Er muss die ganzen obligatorischen Kurse auf dem Weg zum Führerausweis erneut absolvieren.

«Geldmacherei» oder sinnvolle Präventionsmassnahme? Bald dürften auch noch andere Neulenker darüber sinnieren. Vor allem jene mit Alkohol im Blut.

Hustensirup ade – keine Ausreden möglich

Am dem 1. Januar 2014 gilt für Neulenker ein maximaler Alkoholwert von 0,1 Promille. Faktisch bedeutet das, sie dürfen nur noch fahren, wenn sie überhaupt keinen Alkohol getrunken haben. Wer sich nicht daran hält, muss nochmals bei Null beginnen. Das heisst: Nothelfer, Verkehrskunde, Fahrstunden.

Ein Gerät für einen Alkoholtest.
Legende: Atem-Alkoholkontrollen darf die Polizei jederzeit durchführen, auch wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Keystone

Dass der Bundesrat eine Grenze von 0,1 vorschlägt, hat einen einfachen Grund. Ein Wert zwischen 0,0 und 0,1 kann wegen Hustensirup oder einer vergärten Banane vorkommen.

Wer aber über 0,1 Promille intus hat, hat definitiv getrunken, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) festhält. Für erfahrene Lenker gilt weiterhin die Grenze von 0,5 Promille.

Schon ein Bier ist zu viel

Das Alkoholverbot ist in das Programm «Via sicura» des Bundesamts für Strassen (Astra) eingebettet. Die Fokussierung auf Neulenker begründet der Schweizerische Fahrlehrerverband (SFV) damit: «18- bis 24-jährige Lenker verursachen fast doppelt so viele Unfälle mit Alkohol wie 25- bis 44-Jährige und fast viermal mehr als 45- bis 64-Jährige.» Schätzungen zeigen, dass mit dem Alkoholverbot bis zu 10 Tote und 70 Schwerverletzte pro Jahr verhindert werden könnten.

Für wen gilt die Nulltoleranz?

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Ab 2014 soll für folgende Personen ein Alkohol-Grenzwert von 0,1 Promille gelten:

  • Fahrschüler
  • Neulenker mit Führerausweis auf Probe
  • Fahrlehrer
  • Begleitpersonen bei Lernfahrten
  • Berufschauffeure: Lastwagen, Busse, Taxi und Gefahrenguttransporte

Alkohol beeinträchtigt die Fähigkeiten und erhöht gleichzeitig die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Dies ist ausgeprägt bei jungen Lenkern der Fall, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schreibt.

Ihr Unfallrisiko steigt bereits bei 0,3 Promille um 45 Prozent – und auf 0,3 Promille kommt man im Durchschnitt bereits mit drei Deziliter Bier oder einem Deziliter Wein. Pro Stunde baut der Körper nur rund 0,1 Promille ab. Beschleunigen lässt sich das nicht.

Neulenker erhalten den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Bislang galt auch für sie die Promille-Grenze von 0,5.

Fahrkurs erstaunt, aber wirkt nicht

Um die Neulenker auf die Gefahren des Autofahrens – mit oder ohne Alkohol – aufmerksam zu machen, müssen sie in den ersten drei Jahren zwei praktische Kurstage absolvieren.

Dabei zeigt sich: Fast alle verschätzen sich beim Bremsweg. Viele sind beeindruckt, wie sie in der «Rundschau» sagen. Dennoch sind die Kurse politisch umstritten.

Die Mehrheit des Nationalrates fordert deren Streichung. So begründet etwa Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE): «Die obligatorischen Neulenkerkurse haben schlicht keinen Mehrwert.

Sie sind eine Schikane und kosten sehr viel.» (Anm. d. Red.: Die Schulung kostet rund 700 Franken) Im Frühling muss der Ständerat entscheiden.

Auch Befragungen der BfU haben gezeigt, dass sich Neulenker kaum von den Weiterbildungskursen beindrucken lassen. Hingegen scheint die Annullierung des Führerausweises Wirkung zu zeigen.

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