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Schweiz «Die Kosten dürfen niemals Grund für Suizid sein»

Sterbehilfeorganisationen sollen Zugang zu Alters- und Pflegeheimen haben, das fordert nun auch das Basler Parlament. Der Dachverband der Heime, Curaviva, ist gegen einen allgemeinen Zwang. Doch wenn Bewohner tatsächlich Suizidhilfe in Anspruch nehmen wollen, sollen sie dies auch können.

Exit in Basler Altersheimen

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Auch in Basel sollen alle Alters- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser Sterbehilfsorganisationen zulassen müssen. So will es eine deutliche Mehrheit im Basler Parlament. Nun muss die Regierung einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

In mehreren Städten und Kantonen müssen Alters- und Pflegeheime Sterbehilfeorganisationen wie Exit bereits Zugang gewähren. Doch die Präsenz von Sterbehilfeorganisationen in Heimen kann zu Verunsicherung bei Bewohnern und dem Personal führen, wie Benno Meichtry von Curaviva sagt. Meichtry ist beim Dachverband der Alters- und Pflegeheime für das Ressort Gerontologie zuständig.

SRF News: Herr Meichtry, soll Suizidbeihilfe in Altersheimen ihrer Meinung nach zwingend möglich sein?

Benno Meichtry: Wir sind gegen einen Zwang, halten uns aber an die Empfehlungen der nationalen Ethikkommission. Diese hat 2005 festgehalten, dass Bewohner von Heimen, die seit längerem dort leben, auch dort in den Tod begleitet werden sollen, wenn sie dies wünschen. So dass sie ihr Heim oder ihr Zuhause nicht verlassen müssen, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Suizidbeihilfe im Altersheim soll also möglich sein, aber Sie möchten nicht, dass die Heime dazu verpflichtet werden. Warum nicht?

Manche Institutionen und Heime sind religiös geprägt. Sie haben von ihrer Überzeugung her Mühe, die Sterbehilfe zu akzeptieren. Bedenken gibt es auch bei den Angestellten der Heime. Ihre Aufgabe ist es, die Bewohner bestmöglich zu betreuen und ihre Lebensqualität zu fördern. Da ist es nicht einfach, wenn jemand beispielsweise von Exit kommt, und einen Heimbewohner beim Sterben begleitet. Für das Personal stellen sich viele ethische Fragen und es entstehen Unsicherheiten. Für manche Angestellte ist dies belastend. Auch Heimbewohner könnten es als Belastung erleben, wenn eine Sterbehilfeorganisation kommt und einen Mitbewohner in den Tod begleitet. Es könnte zu einem Nachahmer-Effekt kommen, oder zu Ängsten bei den Mitbewohnern führen.

Es gibt auch Alternativen zum begleiteten Suizid.

Suizidbeihilfe in Heimen ist in Zürich, Winterthur, Luzern und in der Waadt bereits möglich, nun will auch Basel nachziehen. Sehen Sie auch Gefahren, wenn Suizidbeihilfe in Alters- und Pflegeheimen bald überall möglich ist?

Mit der Zulassung der Sterbehilfeorganisationen in Heimen muss auch die Suizidprävention gefördert werden. Es entsteht angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Gesundheitskosten schon heute ein Druck auf die älteren Menschen im Sinne von «es wäre besser, du gehst, du kostest uns nur viel Geld». Und dagegen wehren wir uns mit aller Entschiedenheit. Die Kosten dürfen niemals ein Argument sein, damit jemand Hilfe zum Suizid in Anspruch nimmt.

Audio
«Es muss auch die Suizidprävention gefördert werden»
aus SRF 4 News aktuell vom 23.04.2015.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 33 Sekunden.

Befürchten Sie eine Banalisierung des Sterbens? Dass wir alte und kranke Menschen nur noch unter dem Aspekt von Kosten und Arbeitsaufwand ansehen?

Das ist schon heute Tatsache. Sehr oft wird dies auch als Grund beim Beitritt zu einer Sterbehilfeorganisation angegeben. Viele Menschen haben auch Angst, ihre Autonomie und Würde zu verlieren. Hier sind die Institutionen gefordert: Allein im Sinne der Suizidprävention muss der Alltag in einem Alters- und Pflegeheim interessant und attraktiv gestaltet werden. Den Bewohnern muss – trotz ihrer oftmals mehrfachen Erkrankungen – aufgezeigt werden, dass sie viel Lebensqualität und Lebenssinn erwarten dürfen.

Es ist eine Tatsache, dass immer mehr Menschen Zugang zur Beihilfe zum Suizid haben möchten. Was wären konkrete Massnahmen in den Alters- und Pflegeheimen, damit sich die Bewohner dort nicht unter Druck fühlen, ebenfalls so etwas zu tun?

«Palliative Care»

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Palliativmedizin, Palliativpflege, Sterbebegleitung oder Hospiz: Alle diese Begriffe sind Teil der «Palliative Care». Darunter versteht man alle Massnahmen, die das Leiden eines unheilbar kranken Menschen lindern und ihm so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Ende verschaffen. Mehr Informationen gibt es unter palliative.ch.

Wenn jemand in einem Heim den Wunsch zum begleiteten Suizid äussert, ist es wichtig, dass die Institutionsleitung, idealerweise mit einer externen Fachperson, das Gespräch sucht. Es muss abgeklärt werden, ob der Wunsch tatsächlich dem freien Willen des Betroffenen entspricht. Er muss über Alternativen zum begleiteten Suizid informiert werden, das bedeutet vor allem über «Palliative Care». Dies umfasst ja nicht nur die Schmerzmilderung, es kann da sehr wohl auch um Sinnerfüllung und Fragen der Würde gehen. So kann man beispielsweise einen Seelsorger oder einen Alterspsychologen zum Gespräch mit dem Heimbewohner hinzuziehen um abzuklären, was dessen wirklicher Wille ist. Man muss sicher sein, dass alles ausgeschöpft ist. Wenn der betreffende Heimbewohner aber tatsächlich den Willen hat, die Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, sollte er das auch können.

Das Gespräch führte Susanne Schmugge.

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