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Gurtenobligatorium für Linienbusse?
Aus 10 vor 10 vom 11.11.2014.
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Schweiz Die lange Diskussion um die Gurtentragpflicht in Bussen

Gurtentragpflicht in sogenannten Bussen? Nach Unfällen wie im aargauischen Endingen kommt dieses Thema immer wieder aufs Tapet.

Fahrzeuge im konzessionierten, öffentlichen Linienverkehr müssen nicht mit Gurten ausgerüstet sein. So steht es im Strassenverkehrsgesetz. Demnach gibt es für Passagiere von Postautos oder Linienbussen auch keine Gurtentragpflicht.

Anders bei Reisecars: Seit 2006 gilt dort die Tragepflicht von Sicherheitsgurten. Ob die Passagiere sich dessen bewusst sind und sich auch tatsächlich alle anschnallen, ist allerdings fraglich. Aber: Wer es unterlässt, kann gebüsst werden.

Folgenschwere Unfälle im Linienverkehr selten

Der Gesetzgeber sei sich der Problematik bewusst, erklärt Astag-Sprecher Thomas Rohrbach. Da aber kaum Unfälle geschähen, sei man diesen Kompromiss für die Leistungsfähigkeit dieser Transportmittel eingegangen.

Tatsächlich sind Unfälle mit Verletzten, bei denen Gesellschaftswagen involviert sind, äusserst selten. Ausnahme bildete das schwere Busunglück mit Schülern im Wallis von 2012. In jenem Jahr starben bei Unfällen in Gesellschaftswagen auf Schweizer Strassen 31 Menschen.

2010 wurden zwei und 2011 ein Toter bei Unfällen mit Gesellschaftswagen im Strassenverkehr verzeichnet. Verletzte gab es pro Jahr durchschnittlich drei. Ausreisser waren wiederum das Jahr 2012 wegen des Busunglücks im Wallis sowie 2010 mit elf Verletzten.

Gurtenpflicht seit 1999

Sicherheitsgurten sind nach Einschätzung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) eines der effektivsten und zentralsten Mittel zur Verminderung von Verletzungen bei Verkehrsunfällen. Deshalb sollten sie auch getragen werden, wenn sie in einem Fahrzeug vorhanden sind, sagt bfu-Sprecher Daniel Menna.

Die Gurtentragpflicht im Strassenverkehr gilt seit 15 Jahren. 1999 wurden die technischen Vorschriften für Fahrzeuge dahingehend geändert, dass Sicherheitsgurten auf Rücksitzen von Lieferwagen sowie auf Sitzen von Lastwagen und Gesellschaftswagen vorhanden sein müssen.

2001 wurde diese Vorschrift auf Rücksitze von Kleinbussen ausgedehnt und 2006 auch auf Längsbänke, welche wiederum zwei Jahre später bei Neuzulassungen von Fahrzeugen verboten wurden. 2010 wurde auch eine Nachrüstpflicht von Sicherheitsgurten bei bestehenden Längsbänken und Plätzen für Kinder angeordnet.

Aufprall mit 50 km/h = Sturz aus 10 Metern

Wie sehr sich das Tragen der Sicherheitsgurte lohnt, zeigen auch die physikalischen Auswirkungen, die das Astra in einer Broschüre zur Sicherheit im Strassenverkehr zusammengefasst hat. Bei einem Aufprall wird ein nicht angegurteter Autofahrer ungebremst in die Scheibe oder gegen das Armaturenbrett geschleudert.

Jeder bewegte Körper besitzt Bewegungsenergie, die mit zunehmender Geschwindigkeit quadratisch ansteigt. Doppelte Geschwindigkeit bedeutet demnach vierfache Energie. Ein Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde (km/h) ist gleichbedeutend wie ein Sturz aus zehn Metern Höhe, schreibt das Astra.

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