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Schweiz «Die Schule ist ein Ort der Integration»

Das Bundesgericht hat entschieden: Schwimmunterricht während des obligatorischen Schule geht der Einhaltung religiöser Pflichten vor. Die Reaktionen darauf sind verschieden. Ein Gewinn für die Integration, sagt der höchste Lehrer der Schweiz – kontraproduktiv, ein Vertreter der Muslime.

Keine Ausnahme vom Grundsatz

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Das Bundesgericht sieht im Fall der 14jährigen Muslimin keinen Grund, eine Ausnahme von seinem Grundsatzsatzentscheid zu machen. Denn an der Aargauer Bezirksschule schwimmen die älteren Kinder nach Geschlechtern getrennt und die Mädchen dürfen ein körperbedeckendes Burkini tragen. Zudem stehen den Kindern Einzelkabinen zum Duschen zur Verfügung.

2011 hatten die strenggläubigen muslimischen Eltern einer 14jährigen die Leitung einer Aargauer Bezirksschule darum ersucht, ihr Kind vom Schwimmunterricht zu befreien. Die Schule wies das Dispensationsgesuch ab.

Abgewiesen wurde die Beschwerde der Eltern nun auch in letzter Instanz vom Bundesgericht. Die Richter bekräftigten damit ihr Grundsatzurteil aus dem Jahr 2008: Grundsätzlich verstösst der Schwimmunterricht an Schweizer Schulen nicht gegen die Glaubensfreiheit von Muslimen.

Zemp: Schule, ein Ort der Integration

Mit Erleichterung nahm der höchste Schweizer Lehrer das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis: «Der Entscheid des Bundesgerichts stärkt den Schulen den Rücken, bei ihren Bemühungen um Integration aller Schüler – egal aus welcher Religionsgemeinschaft sie stammen», sagte Beat Zemp, Präsident des Dachverbands Schweizer Lehrer, in der «Tagesschau».

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Präsident des Lehrerverbands zum neuen BGE
Aus News-Clip vom 10.05.2013.
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Es gehe in erster Linie nicht einfach darum, ob ein Mädchen nun schwimmen lernt oder nicht, so Zemp. Wichtig sei vielmehr, dass nicht ein Teil der Schüler aus der Gemeinschaft herausgenommen wird und die Integration dieser Schüler damit verhindert wird. Denn: «Die Schule ist der einzige Ort, wo alle Schüler egal aus welcher Gesellschaftsschicht und Religionsgemeinschaft das Zusammenleben üben.»

Solche Konflikte, sehr wenige Fälle, wie Zemp betont, gebe es nicht nur bei den Muslimen. Es gebe Probleme bei verschiedenen Religionsgemeinschaften. Zum Beispiel sei das der Fall bei evangelikalen, christlichen Gemeinschaften, wenn es darum gehe, zu gewichten, ob man nun die Evolutionstheorie oder die Bibelschöpfungsgeschichte unterrichten soll.

Afschar: Schlecht für die Integration

Weniger erfreut nahm der Präsident der Koordination Islamischer Organisationen in der Schweiz (KIOS) das Urteil des Bundesgerichts auf.

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Präsident einer islamischen Organisation zum neuen BGE
Aus News-Clip vom 10.05.2013.
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Das Verdikt sei kontraproduktiv für die Integration der Muslime, sagte Farhad Afschar in der «Tagesschau». Das Kind müsse weiterhin in diese Schule. Es müsse gegen seine innere Überzeugung ein Urteil hinnehmen. «Das ist keine gute Voraussetzung für die Integration.»

Das Urteil habe zudem einen weiteren negativen Effekt, den man zu wenig berücksichtige, sagte Afshar weiter. «Wenn man religiöse Minderheiten unter Druck setzt, dann weichen sie in die innere Migration zurück. Der Ruf nach Privatschulen in islamischen Kreisen könnte laut werden.» Schwimmen kann laut Afshar nicht zentral für die Integration sein. Dazu gehörten vielmehr ein Bekenntnis zu einer Gesellschaft und das Gefühl, dazuzugehören.

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