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Dignitas-Gründer vor Gericht Was darf ein begleiteter Suizid kosten?

Darf mit Sterbehilfe Geld verdient werden? Und wenn ja: Wieviel? Erstmals geht es vor einem Gericht um diese grundsätzlichen Fragen.

Ludwig A. Minelli, Gründer der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas, steht heute vor dem Bezirksgericht im zürcherischen Uster. In der Anklage geht es um drei Fälle von Frauen aus Deutschland, die sich in der Schweiz mit Hilfe von Dignitas das Leben genommen haben.

Notsituationen ausgenutzt?

Für diese Sterbebegleitung habe Dignitas-Gründer und Geschäftsführer Minelli viel zu hohe Rechnungen ausgestellt, findet der Staatsanwalt. Normalerweise beliefen sich die Kosten für Sterbebegleitungen auf 5000 bis 6000 Franken. Minelli habe die Notsituation der Frauen aber ausgenutzt und mehr als das Doppelte verlangt, so der Staatsanwalt weiter.

Ein Fall sei besonders verwerflich: Weil eine der Frauen zwar krank, aber nicht sterbenskrank war, hatten es mehrere Ärzte aus ethischen Gründen abgelehnt, ein Rezept für das tödliche Narkosemittel auszustellen. Ludwig A. Minelli persönlich habe insgesamt vier Ärzte angefragt, bis sich schliesslich einer dazu bereit erklärt habe.

Ludwig A. Minelli
Legende: Ludwig A. Minelli muss sich in drei Fällen vor Gericht verantworten. Keystone

Gemäss Staatsanwalt hat Minelli sich so sehr eingesetzt, weil die sterbewillige Frau der Sterbehilfe-Organisation eine Spende von mehr als 100'000 Franken versprochen hat. Ausserdem habe sie dem Dignitas-Gründer die Vollmacht über ihr Bankkonto gegeben, sodass dieser nach ihrem Tod nochmal 46'000 Franken auf ein Dignitas-Konto überweisen konnte.

Damit habe Minelli aus selbstsüchtigen Motiven die Frau zum Suizid verleitet, schreibt der Staatsanwalt, und fordert eine Busse von 7500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 65'000 Franken.

Minelli weist Vorwürfe zurück

Der 85-Jährige weist die Vorwürfe der Anklage zurück: Sie seien haltlos und nicht nachvollziehbar, schrieb Dignitas letztes Jahr in einer Mitteilung. Nun liegt es am Gericht zu entscheiden, wie hoch die Rechnung für eine Freitod-Begleitung sein darf.

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