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Wegen Exhibitionismus verurteilt: Was treibt Täter an?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.08.2023. Bild: Imago Stock
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Drang sich zu entblössen Zu Busse verurteilt: Was treibt Exhibitionisten an?

Im Aargau gab es kürzlich wieder einen Strafbefehl wegen Exhibitionismus. Ein Fachmann sagt, wie man reagieren soll.

Etwa 500 Verurteilungen wegen Exhibitionismus gibt es pro Jahr in der Schweiz. Im Aargau wurde erst kürzlich wieder ein Mann per Strafbefehl wegen Exhibitionismus verurteilt. Es sei ein typischer Fall, erklärt der bekannte forensische Psychiater Josef Sachs. Er weiss, wie ein Opfer reagieren sollte.

Definiert wird ein Exhibitionist als jemand, der gegen den Willen anderer aus sexuellem Motiv die Sexualorgane zeigt. Im aktuellen Fall hat ein 35-Jähriger Mann mit seinem Auto in einer Aargauer Gemeinde angehalten und eine Frau nach dem Weg gefragt. Als diese zu erklären begann, öffnete er seine Hose und begann sich sexuell zu befriedigen. Der Mann musste deswegen eine Busse von 400 Franken zahlen.

Das Ziel der Exhibitionisten ist es, die Opfer zu erschrecken.
Autor: Josef Sachs Forensischer Psychiater mit Praxis in Brugg (AG)

Typisch an diesem Fall seien gleich mehrere Dinge, erklärt der forensische Psychiater Josef Sachs: Meistens seien Exhibitionisten jüngere Männer, die dauernd das Bedürfnis hätten, sich vor Unbekannten zu entblössen. «Das Ziel der Exhibitionisten ist es, die Opfer zu erschrecken oder dass sich diese ekeln. Was sie auf keinen Fall suchen, ist ein persönlicher Kontakt zu den Opfern. Meist kommt es deshalb nicht zu physischen Übergriffen», so Sachs.

Krankhaft oder nicht?

Nicht jeder, der exhibitionistische Handlungen vornimmt, ist krank. Es gäbe Menschen, die eine solche Handlung als spontanes Bedürfnis verspüren, das gelte nicht als Krankheit, so Psychiater Josef Sachs. Aber sobald es zwanghaft, über längere Zeit, ausgeübt werde, gelte es als Krankheit, als Störung der Sexualpräferenz.

So stehts im Gesetz

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Gemäss  Art. 194 Abs. 1 im Strafgesetzbuch der Schweiz wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt.

Darunter ist das bewusste Zurschaustellen der Sexualorgane aus sexuellen Beweggründen zu verstehen, bzw. das Entblössen des männlichen Glieds vor einem ahnungslosen Opfer zum Zweck der Erregung oder Befriedigung der Geschlechtslust.

Sobald die Störung chronisch sei, müsse ein Betroffener eine Therapie absolvieren. So will es das Gesetz. Allerdings gilt nicht jede Entblössung vor anderen als Exhibitionismus. Oben ohne im Freibad an der Sonne liegen oder Nacktwandern zählt nicht dazu. «Das sexuelle Motiv fehlt in beiden Fällen», sagt Psychiater Josef Sachs.

Lächeln statt ekeln

Bei Exhibitionisten ist es das Erschrecken, das zur sexuellen Erregung führt. «Wenn sich das Opfer neutral verhält, nicht erschrickt, sich nicht ekelt, dann wirkt das auf die Exhibitionisten nicht erregend. Sie erreichen ihr Ziel nicht», erklärt Josef Sachs.

Trotzdem sei es nicht ganz einfach, möglichen Opfern Ratschläge zu erteilen, weil die Handlungen des Exhibitionisten ja meist überraschend kommen. «Ideal wäre es, wenn man keine Angst oder keinen Ekel zeigt, sondern lächelt und weggeht oder die Personen auslacht.»

Mehrheitlich Männer

Die Forschung zeigt, dass rund zwei Prozent aller Männer an einer exhibitionistischen Störung leiden. Pro Jahr seien es alleine in der Schweiz rund 500 bis 600 Strafanträge wegen Exhibitionismus. «Die Zahl ist über die Jahre konstant», sagt Josef Sachs.

Grösstenteils sind Exhibitionisten Männer, nicht Frauen. Allerdings müsse man bedenken, dass Sexualdelikte von Frauen weniger erforscht seien, gibt Psychiater Josef Sachs zu bedenken. Zudem könnte es sein, dass Exhibitionismus bei Frauen eher toleriert werde. Trotzdem könne man mehrheitlich von Männern sprechen.

Man von hinten mit offenem Mantel
Legende: Exhibitionisten seien meist Männer, sagt Psychiater Josef Sachs. Zwei Prozent aller Männer würden an einer solchen Störung leiden. Imago Stock

Die Anzahl Strafbefehle wegen Exhibitionismus sind national stabil, schwanken aber von Kanton zu Kanton. 2019 zum Beispiel meldet der Kanton Zürich einen Rekord an Anzeigen deswegen. Ein Plus von über 20 Prozent, total 173 Fälle. Die Kantonspolizei vermutete damals, dass mehr Fälle angezeigt wurden als in früheren Jahren.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 03.08.2023, 17:30 Uhr;

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