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Schweiz Ein Glas liegt bei der Milizfeuerwehr wieder drin

Das Alkoholverbot für Chauffeure von Miliz-Feuerwehren wird aufgehoben. Das hat der Bundesrat beschlossen. Damit gilt ab 2017 auch für Fahrer von schweren Feuerwehr-Fahrzeugen der ordentliche Grenzwert von 0,5 Promille.

Feuerwehrauto
Legende: Milizfeuerwehren sind in dringlichen Einsätzen vom Alkoholverbot ausgenommen. Keystone

Für die Fahrer von Milizfeuerwehren gilt heute ein Alkoholverbot. Da sie jederzeit mit einem Einsatz rechnen müssen, sind sie praktisch zur Abstinenz verdonnert – es sei denn, die Feuerwehr organisiert einen aufwendigen Pikettdienst. Ab nächstem Jahr werden diese Regeln wieder gelockert.

Das hat der Bundesrat beschlossen. Der Auftrag dazu stammte vom Parlament, das letztes Jahr eine Motion des Aargauer BDP-Nationalrats Bernhard Guhl angenommen hat. Damit gilt ab 1. Januar 2017 für die Fahrer schwerer Motorfahrzeuge von Milizfeuerwehren wieder der ordentliche Grenzwert von 0,5 Promille.

Ausnahme bei Fahrzeugen

Vom Alkoholverbot ausgenommen sind auch Personen, die im Rahmen von dringlichen Einsätzen von Berufsblaulichtorganisationen zu einem Einsatz aufgeboten werden, obwohl sie weder im Dienst stehen noch auf Pikett sind. Da diese nicht mit einem Einsatz rechnen müssten, könne es sein, dass sie eine Alkoholkonzentration von mehr 0,10 Promille aufweisen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das ist der Grenzwert des heute geltenden Alkoholverbots.

Audio
Der Bundesrat kommt der freiwilligen Feuerwehr entgegen und hebt Alkoholverbot wieder auf
aus Info 3 vom 26.10.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 18 Sekunden.

Ebenfalls vom Alkoholverbot ausgenommen sind künftig Fahrer schwerer Gütertransportfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer. Nach Ansicht des Bundesrats ist diese Ausnahme gerechtfertigt, da langsamere Fahrzeuge weniger gefährlich sind. Für Fahrer von Lastwagen, die Arbeitsmotorfahrzeugen gleichgestellt sind, gilt künftig ebenfalls wieder der ordentliche Grenzwert.

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