In den letzten Wochen waren häufig Meldungen von Einbrüchen zu hören und zu lesen. Die Täter sind interkantonal tätig. Zugeschlagen haben sie bislang in zahlreichen Schulhäusern der Kantone Zürich, Luzern, Uri Schwyz und Graubünden. Martin Böss von der Schweizerischen Kriminalprävention stellt fest: «Das ist in der Tat ein neues Phänomen.»
Keine Einzelfälle mehr
Das bestätigt auch Florian Grossmann von der Kantonspolizei Schwyz und ergänzt: «Es hat immer schon Einbrüche gegeben, aber es waren Einzelfälle, wenn die Täter sich in ein Schulhaus begeben haben.»
Jetzt sind es nicht mehr Einzelfälle. Und die Täter gehen zielstrebig und unzimperlich vor: Sie kommen in der Nacht, wuchten Türen und Schränke der leeren und unbewachten Schulhäuser auf und transportieren zum Teil in grossen Mengen Informatikmaterial ab. Bei der Polizei glaubt man nicht an Anfänger und Amateure. Vielmehr gehe man davon aus, dass es sich um eine Tätergruppierung handelt, die organisiert ist. «Sie haben es gezielt auf bestimmtes Deliktgut abgesehen, in diesem Fall elektronische Geräte», sagt Grossmann.
Und Kriminalpräventions-Spezialist Böss vermutet, dass eine Bande hier ein lukratives Geschäft gefunden hat. Weiter sagt er: «Die Möglichkeit besteht, dass auf Bestellung etwas gestohlen wird. Andererseits muss man sehen, dass sich die neueren Laptops, wie sie in den Schulen verwendet werden, immer gut verkaufen lassen.» Zum Beispiel wird das Diebesgut übers Internet angeboten.
Viele Computer am selben Ort
Es komme nicht von ungefähr, meint Böss, dass ausgerechnet in Schulhäuser eingebrochen werde. «Wenn man sich vorstellt, in wie viele Privathäuser man einbrechen müsste, um an die gleiche Anzahl Computer heranzukommen, kann man sich denken, dass man in Schulhäusern einfacher zu Geld kommt.»
Bruno Lüthi, Dienstchef Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern, gibt zwei Tipps, wie die Schulen sich gegen Einbrüche schützen können. «Informatikräume mit hochwertigem Material sollten nicht im ebenerdig zugänglich gemacht werden.» So können die Diebe nicht ungehindert hinein und hinausspazieren. Und weiter: «Wenn diese Räume im ersten oder im zweiten Stock liegen, soll die Tür zu diesem Raum einbruchshemmend gestaltet und mit einem Einbruchsalarm versehen sein.»