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«Die einzig gute Lösung bleibt eine einvernehmliche Lösung»
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Schweiz Einseitige Schutzklausel als «Zwischenschritt»

Der Bundesrat schlägt zur Steuerung der Zuwanderung definitiv eine einseitige Schutzklausel vor. Dies als Zwischenschritt, solange es keine einvernehmliche Lösung mit der EU gebe, sagte Justizministerin Sommaruga. Die Gespräche mit Brüssel sollen spätestens nach dem Brexit-Referendum weitergehen.

Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen der Zuwanderungsinitiative umzusetzen. Da mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, soll die Zuwanderung nötigenfalls mittels einseitiger Schutzklausel gesteuert werden. Die Landesregierung bestätigte damit die Entscheide vom 4. Dezember 2015.

Die angekündigten Massnahmen lauten wie folgt:

  • Steuerung der Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, legt der Bundesrat jährliche Höchstzahlen fest.
  • Das inländische Arbeitspotenzial besser ausschöpfen: Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, sollen leichter Arbeit finden.
  • Die Änderung des Ausländergesetzes soll verhindern, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen.
  • Der bilaterale Weg soll mit einer einvernehmlichen Lösung gesichert werden. Spätestens nach dem Brexit-Referendum vom 23. Juni in Grossbritannien sollen die Konsultationen mit der EU rasch fortgesetzt werden.

Der Bundesrat habe sicherlich einen der «wichtigsten und schwierigsten» Entscheide getroffen, stellte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann vor den Medien fest. Es gleiche irgendwie weiterhin der Quadratur des Kreises, die bilateralen Verträge zu retten und den Volkswillen vom 9. Februar 2014 umzusetzen.

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«Es gleicht nach wie vor der Quadratur des Kreises»
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Weitere Gespräche spätestens nach Brexit-Referendum

«Die beste und einzig gute Lösung bleibt eine einvernehmliche Lösung», betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Nur diese schaffe die nötige Rechtssicherheit, stabilisiere die Beziehung zu Europa und sichere den bilateralen Weg. Die Konsultationen mit der EU sollen spätestens nach dem Referendum über den Verbleib von Grossbritannien in der Union fortgesetzt werden.

Um die verfassungsmässige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu können, bestätigt der Bundesrat deshalb jetzt den Weg über eine einseitige Schutzklausel. In der Botschaft spricht er von einem «Schwellenwert», der je nach gesamtwirtschaftlichen Interessen überschritten werden könne. Die Exekutive nennt folglich nach wie vor keine konkrete Zahl.

Zu den Szenarien bei einem Scheitern aller Bemühungen wollte sich die Justizministerin nicht äussern. Dazu gehört die mit 110'000 beglaubigten Unterschriften eingereichte Initiative «Raus aus der Sackgasse! (Rasa), welche den Text der Zuwanderungsinitiative aus der Verfassung streichen will.

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«Die einzig gute Lösung bleibt eine einvernehmliche Lösung»
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Massnahmen im Ausländergesetz

Weiter beschloss der Bundesrat, dass ausländische Stellensuchende künftig keine Sozialhilfe mehr beziehen dürfen. Laut Sommaruga soll ausserdem klar definiert werden, wann im Rahmen einer Stellensuche das Aufenthaltsrecht für Ausländer endet.

Der Bundesrat plant zudem die Erstellung einer Datenbank. Mit dieser soll Transparenz geschaffen werden: Wer nicht erwerbstätig sei, soll auch keine Ergänzungsleistungen erhalten, betonte Sommaruga.

Kroatien-Protokoll rasch vor Parlament

Als Zeichen an die EU und zum Schutz der eigenen Forschung unterzeichnete die Schweiz am Vormittag das Kroatien-Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf das jüngste EU-Mitglied. Sommaruga betonte die Bedeutung des Schritts für die weitere Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon 2020. Denn es droht der Ausschluss, falls das Parlament das Abkommen nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert.

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