Zum Inhalt springen

Engagement wird anerkannt Bundesrat will die Betreuung Angehöriger vereinfachen

  • Erwerbstätige, die kranke oder verunfallte Angehörige pflegen, werden entlastet. Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der insbesondere Eltern bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub gewährt.
  • Nach Angaben des Bundesrates betrifft die Regelung jährlich 4'500 Familien. Finanziert würde der Ausfalll über die Erwerbsersatzordnung.
  • Der Bundesrat auch den Anspruch auf die AHV-Betreuungsgutschriften ausweiten. Er soll bereits bei leichter Hilflosigkeit der betreuten Person gewährt werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung einen Entwurf für ein neues Gesetz verabschiedet, das Angehörige, die kranke oder verunfallte Personen betreuen, das Leben erleichtern soll. Insbesondere Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub innerhalb von anderthalb Jahren erhalten.

Dieser zusätzlich Betreuungsurlaub würde über die Erwerbsersatzordnung finanziert. Der Bundesrat schätzt, dass dies zu Mehrkosten von 74 Millionen Franken führen würde.

Im Moment können Eltern kranker Kinder drei Tage Kurzurlaub nehmen. Dies soll in Zukunft auch gelten, wenn nicht Kinder, sondern der Lebenspartner oder andere Familienmitglieder betreut werden müssen. Diese Regelung würde die Wirtschaft 90 Millionen bis 150 Millionen Franken kosten.

Betreuungsgutschriften bei der AHV

Bei der AHV will der Bundesrat mit seinem Gesetzesvorschlag den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten. Bis anhin wurden Betreuungsgutschriften nur gewährt, wenn eine mittlere oder schwere Hilflosigkeit der betreuten Person vorlag; neu soll auch die Betreuung von Personen, bei denen eine leichte Hilflosigkeit vorliegt, angerechnet werden.

Die Hilfslosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag, die Eltern erhalten, wenn sie ein krankes Kind haben, wird ihnen bei der heute geltenden Regelung nicht ausbezahlt, wenn das Kind im Spital ist. In Zukunft soll sich dies ändern: Die Eltern erhalten die Entschädigung und den Pflegezuschlag erst dann nicht mehr, wenn das Kind mehr als einen Monat lang im Spital ist. Der Invalidenversicherung hätte Mehrkosten von 2.5 Millionen zu tragen.

In der Vernehmlassung, die der Bundesrat durchgeführt hat, wurde der Gesetzesentwurf begrüsst. Die SVP, der Gewerbeverband und die Arbeitgeber waren allerdings grundsätzlich dagegen.

Meistgelesene Artikel