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Entscheid des Bundesgerichts Wädenswiler Glocken dürfen nachts die Viertelstunde schlagen

  • Die Glocken der reformierten Kirche Wädenswil (ZH) dürfen weiterhin auch nachts alle 15 Minuten schlagen.
  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt und der Kirchgemeinde gutgeheissen.

Die Mehrheit der Bundesrichter kam bei einer öffentlichen Beratung zum Schluss, dass es keinen Anlass gebe, um von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

Lärmstudie zu wenig aussagekräftig

Die Lärmstudie, auf welche sich das Zürcher Verwaltungsgericht bei seinem anders lautenden Entscheid gestützt hatte, erachtet das Bundesgericht als zu wenig aussagekräftig und fundiert. Das Gutachten hatte festgestellt, dass bereits Lärm von weniger als 60 Dezibel zu Aufwachreaktionen führen könne.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Glocken der reformierten Kirche Wädenswil zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde schlagen dürfen.

Kirchgemeinde hatte rekurriert

Das Verwaltungsgericht lehnte damit eine Beschwerde der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil und der Stadt Wädenswil ab. Sie hatten gegen den Entscheid des Baurekursgerichts rekurriert, das den nächtlichen Viertelstundenschlag der Kirchenglocken verboten hatte.

Ein Ehepaar, das 200 Meter vom Kirchturm entfernt wohnt, hatte sich in seiner Nachtruhe gestört gefühlt und sich entsprechend beschwert. Das Baurekursgericht hatte in seinem Urteil die Nachtruhe der Bevölkerung höher gewichtet als die Zeitansage.

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