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Entscheid im Kanton Zürich Muslimische Vereine sollen keine Gelder von Kirchen bekommen

Die Zürcher Landeskirchen sollen keine kantonalen Gelder an Muslime oder Orthodoxe weitergeben, findet das Zürcher Kantonsparlament.

Mit 50 Millionen Franken werden anerkannte Religionsgemeinschaften vom Kanton Zürich jährlich unterstützt. Die Katholische und die Reformierte Kirche wollen einen Teil davon weitergeben. Je 1 Million Franken pro Jahr soll an Glaubensgemeinschaften gehen, die nicht vom Kanton anerkannt sind.

Das Geld geht etwa an einen Verein, der muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen anbietet.

50 Millionen Franken pro Jahr vom Kanton ZH

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Der Kanton Zürich unterstützt fünf anerkannte Glaubensgemeinschaften jährlich mit 50 Millionen Franken. Die Evangelisch-Reformierte und die Römisch-Katholische Landeskirche erhalten aufgrund der höchsten Mitgliederzahlen am meisten.

Weitere Beiträge gibt es für die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde.

Das Geld ist für nicht-religiöse Tätigkeiten bestimmt. Dazu zählen etwa Jugendarbeit oder Sozialberatungen.

Diese Weitergabe will eine Mehrheit im Zürcher Kantonsparlament unterbinden. Das Parlament unterstützte am Montag eine entsprechende parlamentarische Initiative von SVP und FDP.

Geht es nach den Initiantinnen und Initianten, sollen nur jene Organisationen kantonale Gelder erhalten, die viel ehrenamtliche Arbeit leisten – wie Cevi, Jungwacht-Blauring oder das evangelisch-reformierte Hilfswerk Heks.

Landeskirchen als «Lotteriefonds 2.0»

«Es ist nicht sinnvoll, dass anerkannte Religionsgemeinschaften andere religiöse Organisationen unterstützen, die mangels gesetzlicher Grundlage nicht direkt durch den Kanton finanziert werden können», sagte SVP-Kantonsrätin Christina Zurfluh.

Auch für die GLP, die EVP und die FDP ist die Weitergabe der Religionsgelder nicht richtig. «Heute leiten die anerkannten Religionsgemeinschaften einfach Staatsgelder weiter und werden damit zu einer Art Lotteriefonds 2.0», meinte FDP-Kantonsrat Mario Senn.

«Bedrohung von religiösem Frieden»

Die linken Parteien und die Mitte werteten den Vorstoss als Eingriff in die Autonomie der anerkannten Religionsgemeinschaften. «Es geht nicht, dass wir als Kantonsrat Vorschriften machen, wie diese Gelder zu verwenden sind», sagte Davide Loss von der SP. Es gebe gar kein Problem.

Kreuz
Legende: Die Kirchen sollen weiterhin selber entscheiden können, wie sie die Gelder verwenden wollen. Die linke Ratsseite konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Keystone/Michael Buholzer

Der Vorstoss wolle muslimische und orthodoxe Gemeinschaften schwächen, fügte Florian Heer von den Grünen an. Es sei ein religiöses Grundbedürfnis, Menschen zu helfen, auch wenn sie nicht derselben Gemeinschaft angehörten. «Ihr Vorstoss untergräbt damit auch den religiösen Frieden», so Heer.

Diese Argumente vermochten die Mehrheit aber nicht zu überzeugen. Der Vorstoss von FDP und SVP wurde vorläufig angenommen. Nun muss die zuständige Kommission einen konkreten Vorschlag ausarbeiten. Dieser kommt dann erneut ins Parlament.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 2.6.2025, 12:03 Uhr ; 

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