Mit 50 Millionen Franken werden anerkannte Religionsgemeinschaften vom Kanton Zürich jährlich unterstützt. Die Katholische und die Reformierte Kirche wollen einen Teil davon weitergeben. Je 1 Million Franken pro Jahr soll an Glaubensgemeinschaften gehen, die nicht vom Kanton anerkannt sind.
Das Geld geht etwa an einen Verein, der muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen anbietet.
Diese Weitergabe will eine Mehrheit im Zürcher Kantonsparlament unterbinden. Das Parlament unterstützte am Montag eine entsprechende parlamentarische Initiative von SVP und FDP.
Geht es nach den Initiantinnen und Initianten, sollen nur jene Organisationen kantonale Gelder erhalten, die viel ehrenamtliche Arbeit leisten – wie Cevi, Jungwacht-Blauring oder das evangelisch-reformierte Hilfswerk Heks.
Landeskirchen als «Lotteriefonds 2.0»
«Es ist nicht sinnvoll, dass anerkannte Religionsgemeinschaften andere religiöse Organisationen unterstützen, die mangels gesetzlicher Grundlage nicht direkt durch den Kanton finanziert werden können», sagte SVP-Kantonsrätin Christina Zurfluh.
Auch für die GLP, die EVP und die FDP ist die Weitergabe der Religionsgelder nicht richtig. «Heute leiten die anerkannten Religionsgemeinschaften einfach Staatsgelder weiter und werden damit zu einer Art Lotteriefonds 2.0», meinte FDP-Kantonsrat Mario Senn.
«Bedrohung von religiösem Frieden»
Die linken Parteien und die Mitte werteten den Vorstoss als Eingriff in die Autonomie der anerkannten Religionsgemeinschaften. «Es geht nicht, dass wir als Kantonsrat Vorschriften machen, wie diese Gelder zu verwenden sind», sagte Davide Loss von der SP. Es gebe gar kein Problem.
Der Vorstoss wolle muslimische und orthodoxe Gemeinschaften schwächen, fügte Florian Heer von den Grünen an. Es sei ein religiöses Grundbedürfnis, Menschen zu helfen, auch wenn sie nicht derselben Gemeinschaft angehörten. «Ihr Vorstoss untergräbt damit auch den religiösen Frieden», so Heer.
Diese Argumente vermochten die Mehrheit aber nicht zu überzeugen. Der Vorstoss von FDP und SVP wurde vorläufig angenommen. Nun muss die zuständige Kommission einen konkreten Vorschlag ausarbeiten. Dieser kommt dann erneut ins Parlament.