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Schweiz Erleichterter Wolfsabschuss nimmt nächste Hürde

Wenn ein Jungwolf «zu wenig Scheu zeigt», soll er getötet werden können. So sieht es die Revision der Jagdverordnung vor, welche der Bundesrat nun in die Vernehmlassung schickt. In Zukunft soll das Schicksal eines Wolfes in den Händen der Kantone liegen.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte bereits im Dezember angekündigt, den Abschuss von Wölfen neu zu regeln. Damit will das Bundesamt auf die Anliegen von Bauern, Jägern und der Bevölkerung aus den Bergregionen eingehen.

Neu soll der Bundesrat bestimmen

Neue Abschusskriterien

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Es wird unterschieden zwischen Einzeltieren und Rudeln. Bei Rudeln soll künftig der Abschuss von Jungwölfen möglich sein, wenn diese dem Menschen zu nahe kommen und zu wenig Scheu zeigen. Bei Einzelwölfen bleiben die Abschusskriterien gleich wie bisher.

Das Ziel der Revision lässt keine Zweifel: Abschüsse sollen erleichtert werden. Einerseits durch die Präzisierung der Abschusskriterien (siehe Kasten), und zum anderen durch die Delegation der Verantwortung an die Kantone.

Die Bestimmungen zum Abschuss von Wölfen sind bisher im Konzept «Wolf Schweiz» geregelt. Künftig sollen sie in der Jagdverordnung stehen. Damit wird neu der Bundesrat über die Bestimmungen entscheiden, und nicht mehr das Bafu.

In der Anhörung, die bis am 16. März dauert, dürften längst nicht alle die neuen Abschusskriterien begrüssen: Pro Natura und WWF hatten die Pläne des Bundes bereits im Dezember als «Schnellschuss» kritisiert.

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