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EU verschärft Waffenrecht Bald kleinere Magazine für Schweizer Schützen?

Das verschärfte EU-Waffenrecht dürfte die Eidgenossen in Teilbereichen treffen. Das Sturmgewehr bleibt aber geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

Referendum droht

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Das EU-Parlament muss die neue Feuerwaffenrichtline noch absegnen. Doch Dora Andres, Präsidentin des Schweizer Schiesssportverbandes, droht gegenüber Radio SRF bereits mit dem Referendum. Denn obwohl die Regel weniger scharf umgesetzt werden soll als ursprünglich geplant, «kann ich mit dieser Variante gar nicht leben und wir werden sie bekämpfen».

Die EU-Mitgliedstaaten geben grünes Licht für ein schärferes Waffenrecht. Stimmt das EU-Parlament zu, muss die Schweiz als Schengen-Mitglied die Regeln übernehmen. Von den von der EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel geforderten Verschärfungen ist aber nicht viel geblieben. Dafür sorgten Waffenindustrie, Schützen- und Jagdverbände mit massivem Widerstand.

Die Schweiz hat sich zudem bereits Mitte Jahr einen Sonderpassus für das Sturmgewehr ausgehandelt: Schweizer Armeeangehörige dürfen beim Austritt aus dem Militärdienst weiterhin die Waffe kaufen und privat besitzen. Ungeachtet dessen dürften einige Einschränkungen auch in der Schweiz für rote Köpfe sorgen:

Das kommt auf die Schweizer Waffenbesitzer zu:

  • Gewehrmagazine mit mehr als zehn Schuss sollen verboten werden. Im ausserdienstlichen Schiesswesen sind heute Magazine mit bis zu 20 Schuss üblich, in anderen Disziplinen auch grössere.
  • Pistolenmagazine werden bei 20 Schuss gedeckelt, was die gängigen Grössen aber ohnehin überschreitet.
  • Verboten werden halbautomatische Waffen, die von der Schulter abgefeuert werden und mit eingeklapptem Schaft unter 60 Zentimeter messen. Das betrifft vor allem zivile Maschinenpistolen. Die Kalaschnikow mit 64,5 Zentimetern fällt nicht unter das Verbot.
  • Verboten werden vollautomatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen umgebaut worden sind. Das entspricht der Schweizer Rechtslage, wobei für Armeewaffen eine Ausnahme gilt.

Das bleibt den Waffenbesitzern erspart:

  • Die unter Schützen weit verbreiteten halbautomatischen Feuerwaffen werden nicht weitgehend aus dem Verkehr gezogen, wie das die EU-Kommission wollte.
  • Es gibt kein Verbot für halbautomatische Sturmgewehre, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.
  • Es gibt keine Pflicht, sich vor dem Erwerb einer Waffe medizinisch-psychologisch untersuchen zu lassen.
  • Waffenbesitzer müssen sich nicht regelmässig einer psychologischen Begutachtung unterziehen.

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Der weitere Fahrplan: Nach dem Entscheid des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) vom Dienstag entscheidet das EU-Parlament voraussichtlich am 14. März 2017. Das Bundesamt für Polizei wollte sich vor der definitiven Verabschiedung nicht zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie äussern. Übernimmt die Schweiz die neuen Regeln nicht, droht der Schengen-Ausschluss.

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