Die EU-Staaten haben sich grundsätzlich auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt. Das neue Gesetz wird auch Auswirkungen auf die Schweiz haben, denn als Schengen-Mitglied muss die Schweiz die Regelung übernehmen.
Dank intensiven Verhandlungen enthält der Vorschlag der EU einen für die Schweiz massgeschneiderten Passus. Damit soll es auch weiterhin möglich sein, dass Schweizer Armeeangehörige bei der Entlassung aus der Armee ihre Dienstwaffe kaufen und sie danach privat besitzen, erklärt Sebastian Ramspeck, SRF-Korrespondent in Brüssel.
«Ursprünglich gab es einen Vorschlag, mit dem diese Schweizer Tradition verboten worden wäre. Doch die Schweiz hat sich in den Vorverhandlungen zum heutigen Treffen intensiv und erfolgreich für eine Ausnahme eingesetzt.» Gemäss Gesetz bleibt dies nun in Ländern erlaubt, wo es diese Tradition seit mehr als 50 Jahren gibt.
Die EU wollte wohl ein Referendum über die Schengen-Mitgliedschaft in der Schweiz vermeiden
Laut Ramspeck hat die EU die «Schweizer Ausnahmeregelung» wohl vor allem deswegen akzeptiert, weil sie wusste, dass es sonst in der Schweiz möglicherweise zu einem Referendum über die Schengen-Mitgliedschaft gekommen wäre. «Das wollte die EU vermeiden – und das ist politisch bemerkenswert.»
Jedoch könnten mit dem neuen Gesetz auch Verschärfungen auf die Schweiz zukommen, und zwar für ehemalige Armeeangehörige, die ihre Dienstwaffe privat erworben hätten, sagt Ramspeck.
Diese müssten in Zukunft regelmässig ein Schiesstraining absolvieren und Mitglied eines Schützenvereins sein. «Wenn der Vorschlag so durchs Europäische Parlament kommt, wird er wohl auch in der Schweiz noch zu reden geben.»
Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigt sich zufrieden über den EU-Vorschlag: «Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass das Behalten des Sturmgewehrs nach der Dienstzeit eine Tradition in der Schweiz ist und dass wir daran festhalten wollen.» Zu den möglichen neuen Bedingungen für jene, die ihre Waffe behalten wollen, meinte sie: «Das schauen wir dann im Detail an.»
Sonderpassus
As regards firearms classified in category A6, Member States applying a military system based on general conscription and having in place over the last fifty years a system of transfer of military firearms to persons leaving the army after fulfilling their military duties may grant an authorisation to such persons in their quality as sport shooter, to keep one firearm used during the mandatory military period. These firearms shall be transformed into semi-automatic firearms by the public authority which shall periodically check that the persons using such firearms do not represent a risk for public security. (...) |
Generell soll das neue Gesetz:
- die Registrierungspflicht verschärfen: künftig müssen Waffenbesitzer ihre Waffe, auch Schreckschusswaffen, alle fünf Jahre registrieren lassen,
- den Online-Handel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen beschränken,
- Dekorations-Waffen beschränken: sie müssen so beschaffen sein, dass sie nicht mehr zu einer scharfen Waffe umgebaut werden können,
- halbautomatische Waffen für Privatleute verbieten, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen.
Mit dem letzten Punkt ist man Jägern und Sportschützen entgegen gekommen, die gegen ein generelles Verbot protestiert hatten.
Der ursprünglich präsentierte Vorschlag der EU-Kommission wurde noch weiter verwässert. So waren beispielsweise ein Mindestalter für Waffenbesitz vorgesehen worden und ein Gesundheitstest für den Erwerb einer Waffe.
Wegen der Verwässerungen sprach sich Luxemburg gemäss eines EU-Diplomaten gegen das neue Waffengesetz aus. Aus den gegenteiligen Gründen waren auch Polen und Tschechien dagegen. Trotz dieser Nein-Stimmen wurde das neue Waffengesetz angenommen.
Als nächstes müssen sich nun das Europaparlament und die EU-Staaten einigen. Laut einem EU-Diplomaten ist es gut möglich, dass die neue Regelung während dieses Prozesses noch weiter verwässert wird.
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