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Fall am Bundesstrafgericht Illegal mit Waffen gehandelt: Schwyzer Ex-Polizist verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Ex-Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe bezahlen.
  • Er verkaufte im Darknet Waffen und Munition, die er in seiner Funktion als Polizeikader bestellt hatte.
  • Er wird verurteilt unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfacher Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der Freiheitsstrafe muss der frühere Logistikchef acht Monate vollziehen. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 180 Tagessätze zu je 30 Franken. Das Bundesstrafgericht erachtete mehrere Straftatbestände als erfüllt. Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von neun Jahren «dauernd delinquiert» und seinen Arbeitgeber um 181'600 Schweizer Franken geschädigt.

Vertrauensmissbrauch und Reputationsschaden

Jedoch noch höher wog für das Gericht die Schwere der Rechtsgutsverletzung bei der ungetreuen Amtsführung. Gemäss mündlicher Urteilsbegründung habe der Beschuldigte nicht nur seine Stellung missbraucht, sondern auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten ausgenutzt und der Kantonspolizei Schwyz einen Reputationsschaden zugefügt. Er habe ausserdem Insiderwissen benutzt und damit das Amtsgeheimnis mehrfach verletzt.

Hohe kriminelle Energie

Insgesamt beurteilt das Bundesstrafgericht die kriminelle Energie des Angeklagten als hoch. Der Mann habe das interne Kontrollsystem der Kantonspolizei Schwyz bewusst unterlaufen.

Damian Meier, Polizeikommandant der Kantonspolizei Schwyz, betont zudem, dass ebendiese kriminelle Energie vom Beschuldigten ausging und niemand anderes innerhalb des Polizeikorps schuld sei.

Wir haben ein Sechs-Augen-Prinzip eingeführt, zuerst nur bei Munition und Waffen, mittlerweile bei sämtlichen Bestellungen.
Autor: Damian Meier Polizeikommandant, Kantonspolizei Schwyz

Trotzdem hätten sie reagiert: «Wir haben die Schrauben stark angezogen. Wir haben ein Sechs-Augen-Prinzip eingeführt, zuerst nur bei Munition und Waffen, mittlerweile bei sämtlichen Bestellungen. Auch den Abrechnungsmechanismus haben wir intensiviert, damit jetzt immer mindestens drei Personen hinschauen», sagt Meier.

Hinweise aus dem Ausland

Aufgeflogen waren die illegalen Geschäfte des Schwyzer Ex-Polizeikaders im Zusammenhang mit Hinweisen aus Deutschland, denen die Bundespolizei im Jahr 2018 nachgegangen war.

Die Kantonspolizei Schwyz bemerkte im Zuge dieser Ermittlungen Unregelmässigkeiten bei den Bestellungen des Logistikchefs: Er wurde daraufhin freigestellt und angezeigt. Der Mann blieb zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft und ist seither wieder auf freiem Fuss.

Echo der Zeit, 22.04.2021, 18:00 Uhr ; 

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