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Schweiz Finanzdirektoren gegen nationale Erbschaftssteuer

Mit nationalen Erbschaftssteuern das AHV-Loch stopfen? Nein, sagen die Finanzdirektoren. Diese Steuer gehöre in die Hände der Kantone. Ohnehin könne das AHV-Problem damit nicht gelöst werden.

Ein Einfamilienhaus reiht sich ans nächste in Buchs (SG)
Legende: Alle Kantone ausser Schwyz kennen eine Erbschaftssteuer. Im Bild: Einfamilienhäuser in Buchs (SG). Keystone/symbolbild

Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) spricht sich «entschieden» gegen die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer aus. Die entsprechende Volksinitiative stelle einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone dar.

Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» fordert dagegen die Erhebung einer einheitlichen Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den Bund. Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB).

Erbschaften und grössere Geschenke sollen nach dem Willen der Initianten mit einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Zwei Drittel der dadurch anfallenden Einnahmen würden der AHV zufliessen. Das dritte Drittel ist für die Kantone vorgesehen, die auf ihre eigenen Erbschafts- und Schenkungssteuern verzichten müssten.

 Aus Sicht der Finanzdirektoren ist die Zweckbindung von allgemeinen Steuermitteln für eine einzelne Aufgabe finanzpolitisch unangebracht. Die grundsätzlichen Herausforderungen, denen sich die AHV zu stellen habe, liessen sich zudem auch mit dem Geld aus einer nationalen Erbschaftssteuer nicht lösen.

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