- Wegen den fehlerhaften Einschätzungen zu den Folgen der Unternehmenssteuerreform II , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnenhat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine Untersuchung eingeleitet.
- Fazit: Fehleinschätzungen beim Bundesrat sind kein Einzelfall.
- Systematisch würden entweder die Folgen von Gesetzen und Finanzerlassen nicht sorgfältig genug untersucht, so die EFK. Auch lasse die Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu wünschen übrig.
- Gestützt auf die Vorgaben des Parlamentsgesetzes und den einschlägigen Leitfaden der Bundeskanzlei erstellte die EFK ein Beurteilungsraster. Ergebnis: Fast jede dritte Botschaft erfüllte die Mindestanforderungen nicht. Ein Fünftel genügte nicht den Mindestanforderungen in Bezug auf die Auswirkungen für den Bund und die Wirtschaft.
Die Kontrolleure der Eidgenössischen Finanzkontrolle haben 50 Gesetzesvorlagen auf ihre Folgen hin analysiert. Sie kommen zum Schluss, dass in fast jedem dritten Fall gar nicht, oder zu wenig klar wird, welche Folgen das Gesetz für die Menschen, Firmen, Kantone oder die Natur hat.
Ungenaue bis ungenügende Prognosen
So habe der Bundesrat etwa ungenügend abgeklärt, welche Folgen Kreditbeschlüsse für Forschung und Bildung haben. Prognosen fehlten, sie seien ungenügend oder sie kämen zu spät, so die Finanzkontrolle.
Sie hat weiter drei Vorlagen herausgepickt und überprüft, ob vorhandene Prognosen tatsächlich eintrafen. Auch hier fällt das Fazit negativ aus. So führten etwa Steuererleichterungen für Familien zu sechsmal weniger hohen Einbussen für den Staat als prognostiziert, kommt die Finanzkontrolle zum Schluss. Und beim Cassis-de-Dijon-Prinzip hätten die Konsumenten überhaupt nicht von tieferen Preisen im Zuge von Importerleichterungen bei Produkten aus der EU profitiert.
Künftig, so verlangt die Finanzkontrolle, solle die Bundeskanzlei die Prognosen nachkontrollieren. Ausserdem sollten Mitarbeiter des Bundes besser geschult werden müssen.
Der Bundesrat ist am Zug
Der Bundesrat findet in seiner schriftlichen Antwort auf den Bericht nicht alle Empfehlungen sinnvoll. So hält er von systematischen Nachkontrollen der Bundeskanzlei nichts.
Trotzdem wird der Bundesrat handeln müssen: Auch das Parlament verlangt nämlich bessere Prognosen. Deshalb sollten Experten von ausserhalb der Bundesverwaltung der Regierung bei ihren Folgenabschätzungen auf die Finger schauen, verlangen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Bis im Herbst will der Bundesrat nun entscheiden, wie er künftig sorgfältigere, professionellere und zutreffendere Prognosen machen will.
Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch: «Glaubwürdigkeit in Gefahr»
«Der Befund ist hart, aber man muss wohl sagen: Die fehlerhaften Berichte haben System. Man rühmt die positiven Aspekte einer Vorlage, klammert die negativen aus. Aber unzuverlässige Aussagen und Bundesräte, die dazu tendieren, Gesetzesvorlagen schönzureden – das alles untergräbt die Glaubwürdigkeit der Politik. In der Verantwortung stehen nun auch die 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie nehmen sich oftmals nicht die Zeit, Vorlagen sorgfältig zu studieren und beschränken sich nur auf die Zusammenfassungen. Sie müssen besser aufpassen und ungenügende Vorlagen zum Bundesrat zurückschicken – lieber einmal zu viel anstatt zu wenig.» |