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Folter-Verdacht verdichtet Fall Sonko: Bundesstrafgericht hat Untersuchungshaft verlängert

  • Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Verlängerung der Untersuchungshaft für den gambischen Ex-Innenminister Ousman Sonko bis am 25. Januar 2020 bestätigt.
  • Vor seiner Festnahme im Januar 2017 hatte er in der Schweiz Asyl beantragt.
  • Sonko werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Das Bundesstrafgericht hält in einem am Montag publizierten Beschluss fest, dass sich der Tatverdacht gegen Sonko verdichtet habe. Er befindet sich nun seit etwas mehr als zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

Folter und sexuelle Übergriffe

Sonko droht aufgrund der Vorwürfe gegen ihn eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, führt das Gericht aus. Insofern bestehe derzeit nicht die Gefahr einer so genannten Überhaft. Aufgrund des internationalen und komplexen Falles sei die Haftdauer zudem verhältnismässig.

Sonko wird beschuldigt, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte oder diesen nahestehende Gruppen wie die "Junglers" verantwortlich zu sein.

Asylsuchender im bernischen Lyss

Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen.

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