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Schweiz Frankreich und die Schweiz einigen sich

Das neue Erbschaftssteuerabkommen zwischen Bern und Paris ist unterschriftsreif. Der Bundesrat gab sein Plazet dazu, nachdem die französische Seite Konzessionen zu einer früheren Version machte.

Das neue Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist nach Nachverhandlungen auf gutem Weg. Der Bundesrat gab grünes Licht für den umstrittenen Vertrag. Frankreich machte Konzessionen zu einer früheren Fassung.

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Legende: Bern und Paris sind sich einig. Keystone/Symbolbild

Als die bereits paraphierte Revision des Abkommens aus dem Jahr 1953 vor einem Jahr in eine Anhörung ging, setzte es vorab in der Westschweiz heftige Kritik ab.

Nun habe Frankreich Hand zu «Nachbesserungen» geboten, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement mit. So kann Frankreich nur dann eine Erbschaftssteuer mit Bezug zur Schweiz erheben, wenn der Erbe acht von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers in Frankreich wohnhaft war.

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Auslandschweizer betroffen von Erbschaftssteuer
Aus Tagesschau vom 06.09.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Die neuen Regelungen sollen erst gelten, wenn das Schweizer Parlament das Abkommen genehmigt hat. Frankreich wird es künftig möglich sein, Erbschaften von Franzosen zu besteuern, auch wenn die verstorbene Person in der Schweiz gelebt hat und es sich beispielsweise um Immobilien in der Schweiz handelt.

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