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Tessiner Fahne vor dem Regierungsgebäude in Bellinzona.
Legende: Im Tessin war Gewerkschaften der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden verboten. Keystone
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Koalitionsfreiheit gestärkt Freier Zutritt für Gewerkschaften zu Verwaltungsgebäuden

Das Bundesgericht hat ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften zu Gebäuden der Tessiner Kantonsverwaltung aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerkschaften haben freien Zugang zu öffentlichen Verwaltungsgebäuden.
  • Das Bundesgericht hat das in einem Urteil zugunsten der Gewerkschaften gefällt.
  • Es wird mit der Koalitionsfreiheit in der Bundesverfassung begründet, also dem Recht von Arbeitnehmern, sich für ihre Interessen organisieren zu dürfen.
  • Das Bundesgericht entschied damit gegen die Regierung des Kantons Tessin. Diese hatte Gewerkschaftsvertretern den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden verboten.

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrats aufgehoben. Sie wurde vor sechs Jahren erlassen und verbot Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden und damit Zusammenkünfte von Mitgliedern des Staatspersonals mit Gewerkschafts-Vertretern.

Bundesverfassung Art. 28 Koalitionsfreiheit

Abs 1: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisationen haben das Recht, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen, Vereinigungen zu bilden und solchen beizutreten oder fernzubleiben.

Koalitionsfreiheit höher gewichtet

In der Bundesverfassung ist die sogenannte Koalitionsfreiheit im Artikel 28, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen festgeschriebenen. Arbeitnehmer haben dabei das Recht, sich in Organisationen zusammenzuschliessen und ihre Interessen zu verfolgen.

Das Bundesgericht entschied in einer öffentlichen Beratung, dass das Gegenteil des im Tessin verfügten Zutrittsverbots zulässig sei: Grundsätzlich hätten die Gewerkschaften Zugang zu Verwaltungsgebäuden. Das Urteil fiel in einer öffentlichen Beratung mit vier gegen eine Stimme.

Das Funktionieren der kantonalen Administration müsse aber gewährleistet sein, und dafür seien Regeln zu schaffen, hält das Bundesgericht fest. Der Entscheid bezieht sich aber nur auf das Zutrittsrecht von Gewerkschaften zu öffentlichen Gebäuden, nicht aber den Zugang zu Arealen oder Gebäuden von privaten Arbeitgebern.

Verfügung der Kantonsregierung aufgehoben

Die Regierung des Kantons Tessin hatte vor sechs Jahren ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften verfügt. Die Tessiner Sektion des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) hatte dagegen Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht wies diese aber ab. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden für die «Tätigkeit der Gewerkschaften nicht unentbehrlich» sei. Mit dem Zutrittsverbot werde nicht in die Gewerkschaftsfreiheit eingegriffen.

Diese Haltung vertrat auch der unterlegene Bundesrichter. Der Kontakt zu Gewerkschaftsmitgliedern könne mit den heutigen Kommunikationsmitteln einfach erfolgen. Zudem sollten Gewerkschaften nicht anders behandelt werden als anderen Vereine.

Zutritt von Gewerkschaften zu privaten Unternehmen?

Der VPOD Tessin zeigte sich sehr erfreut über den Grundsatzentscheid des Bundesgerichts. Er hoffe, dass das Urteil mit der Zeit auch auf die Zugangsberechtigung von Gewerkschaften zu privaten Unternehmen Einfluss haben werde.

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