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Session Schwyzer Wahlrecht verstösst endgültig gegen Bundesverfassung

Der Nationalrat lehnt das Schwyzer Wahlsystem in der Kantonsverfassung ab. Die Grosse Kammer verweigert damit dem Wahlrecht erneut die Garantie. Damit muss Schwyz noch einmal über die Bücher.

Porträt Sommaruga
Legende: «Die Kantonsautonomie ist nicht absolut», dieser Meinung war auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Keystone/archiv

Mit 100 zu 91 Stimmen hat der Nationalrat das Wahlsystem in der Schwyzer Kantonsverfassung nicht garantiert. Er hielt damit an seinem vorherigen Entscheid fest, wonach die fehlende Stimmrechtsgleichheit die Bundesverfassung verletzt.

Mit dem zweiten Nein des Nationalrats wird das System für die Wahlen in den Schwyzer Kantonsrat definitiv nicht vom Bund garantiert. Für den Kanton Schwyz hat das zur Folge, dass er sein Wahlsystem ändern muss.

Der Ständerat hatte den Entscheid des Schwyzer Stimmvolks und damit die Kantonsautonomie höher als das Bundesrecht gewichtet. Das tat die grosse Kammer nicht und garantierte den Paragraphen mit dem Wahlsystem nicht.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte, das Parlament habe die manchmal unangenehme Aufgabe, zu garantieren, dass Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen. Die Kantonsautonomie sei nicht absolut.

Der Schwyzer Regierungsrat nahm den Entscheid mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Sicherheitsdirektor André Rüeggsegger sagte, es werde nun eine Auslegeordnung mit Alternativen zu dem kritisierten Proporzsystem vorgenommen. Die Zeit sollte bis zu den Gesamterneuerungswahlen 2016 reichen, um eine Lösung zu finden.

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