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Session Steuerloch wird nicht gestopft

Das Milliardenloch in der Bundeskasse durch die Unternehmenssteuerreform II ist kein Thema mehr. Der Nationalrat stellt sich mit grossem Mehr gegen ausgleichende Massnahmen. Finanzministerin Widmer-Schlumpf warb vergeblich für wirtschaftlich tragbare Korrekturen, wie sie die kleine Kammer verlangte.

Endgültiges Nein zur Vergangenheitsbewältigung bei der Unternehmenssteuerreform II. Diese hatte das Volk 2008 zusammen mit dem so genannten Kapitaleinlageprinzip (KEP) angenommen. Firmen können seither Aktionäre steuerfrei am Gewinn beteiligen, was zu unerwartet hohen Steuerausfällen führt.

Von einer Nachbesserung will der Nationalrat nun aber trotz Mindereinnahmen in Milliardenhöhe nichts mehr wissen und hat eine entsprechende Motion aus der kleinen Kammer 106 zu 71 Stimmen verworfen. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen, ohne am KEP an sich zu rütteln. Die Vorlage ist damit beerdigt.

Wandfluh: Nichts zu kompensieren

«Hören wir auf, Kompensation zu schreien, wo es nichts zu kompensieren gibt», leitete der Berner SVP-Nationalrat Hansruedi Wandfluh den schliesslich erfolgreichen Minderheitsantrag ein. Das KEP habe keine Auswirkung auf die Bundesfinanzen. Vielmehr sollten sich alle an den positiven Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II und des KEP freuen. Die Schweiz sei so für noch mehr global tätige Firmen attraktiv geworden. Am KEP in der heutigen Form sei wegen der Rechtssicherheit festzuhalten. Es sei schon genug Schaden angerichtet.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf setzte sich für die Motion ein. Damit könnten mögliche Korrekturen geprüft werden, die auch für die Wirtschaft tragbar seien und das KEP nicht in Frage stellten. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die an sich sehr tiefe Besteuerung von Kapitaleinkünften in der Schweiz und die geplante Unternehmenssteuerreform III.

Kosten-Nutzen-Rechnung bleibt umstritten

Wieviel die Einführung des KEP tatsächlich kostet beziehungsweise bringt, ist nicht abschliessend geklärt. Bereits das damalige Abstimmungsbüchlein konnte mangels Daten keine Klarheit und wurde scharf kritisiert.

Klar ist: Allein bei der  Verrechnungssteuer gab es 2011 einmalige Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken, Dazu kommen ab 2012 jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Millionen Franken an Ausfällen bei der Verrechnungssteuer und 200 bis 300 Millionen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Audio
Ideen zum Stopfen eines grossen Steuerlochs
aus Rendez-vous vom 04.12.2012.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 14 Sekunden.

Mit dem KEP sind allerdings auch diverse Firmen in die Schweiz gezogen.  Expertenschätzungen gehen davon aus, dass auf diese Weise mittel- bis langfristig bis zu 400 Millionen Franken in die Steuerkassen gespült werden dürften.

Das Kapitaleinlageprinzip (KEP)

Mit der Unternehmenssteuerreform war man zum so genannten Kapitaleinlageprinzip (KEP) übergegangen. Danach können Unternehmen Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei zurückzahlen, also Agio-Beträge steuerfrei als Dividende ausschütten. Zuvor hatte das Nennwertprinzip gegolten, das die Rückzahlung solcher Reserven der Verrechnungs- und der Einkommenssteuer unterstellte.

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