- Noch in diesem Jahr will die Swisscom den ultraschnellen 5G-Standard im Mobilfunk einführen.
- Um dieses Vorhaben zu realisieren ist der Bundesrat bereit, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Mobilfunkantennen zu lockern.
- Bislang ist das am Widerstand des Ständerats gescheitert.
Die Forderung für tiefere Grenzwerte stammt von der Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF). Sie befürchtet einen «Kollaps der Mobilfunknetze», womit die Schweiz den Anschluss an die Digitalisierung verlieren würde. Um das zu verhindern, müssten die «zu strikten Vorschriften» der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) gelockert werden, schreibt die Kommission in einer Motion.
Der Bund ist nun bereit, den Vorstoss anzunehmen. Eine erste Motion mit der gleichen Forderung war 2016 am Widerstand des Ständerats gescheitert. Die Mehrheit der kleinen Kammer stellte sich damals auf den Standpunkt, dass die Unbedenklichkeit erhöhter Strahlungswerte nicht belegt sei.