- Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Fedpol verfügte Ausweisung eines wegen Kriegsverbrechen verurteilten Österreichers bestätigt.
- Der Mann kämpfte bei einer paramilitärischen Einheit in der Ostukraine und feuerte einen Kameraden an, einen Gefangenen zu malträtieren.
- Seit 2017 lebt er mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Kind in der Schweiz.
2022 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Innsbruck zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, das er in der Schweiz verbüssen konnte.
Bundesverwaltungsgericht sieht Reputationsrisiko für die Schweiz
Das Fedpol verfügte deshalb 2024 seine Ausweisung und ein fünfjähriges Einreiseverbot. Das Bundesverwaltungsgericht erachtet ihn als Risiko für die Sicherheit der Schweiz.
Auch wenn der Mann inzwischen familiär und beruflich integriert ist, besteht laut Gericht weiterhin ein Risiko, dass er sich an fremden Kampfhandlungen beteiligt. Er erklärte, beim russischen Angriff gegen die Ukraine im Februar 2022 einen starken Drang gespürt, sich wieder in die Ukraine zu begeben. Für die Schweiz stelle er ein Reputationsrisiko dar.
(Urteil F-4459/2024 vom 27.2.2026)