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Schweiz Gescheiterte Volksinitiativen leben länger

Die Initiative für eine Energiesteuer scheiterte mit einem dramatisch tiefen Ja-Anteil von 8 Prozent. Dennoch könnte die Idee eines Tages Eingang in die Bundesverfassung und Gesetzgebung finden. Einigen, sehr erfolglosen Initiativen war nämlich nach ihrer Ablehnung ein zweites Leben vergönnt.

Video
Claude Longchamp zum fast historischen Nein
Aus News-Clip vom 08.03.2015.
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Die Initiative der Grünliberalen zur Einführung einer Energie-Steuer anstelle der Mehrwertsteuer erreichte einen historisch tiefen Stimmenanteil von 8 Prozent. Nur die Initiative «Getreideversorgung» von 1929 erzielte bisher mit ihrem Ja-Anteil von 2,7 Prozent ein schlechteres Ergebnis.

Dennoch stehen die Chancen der Energie-Steuer nicht schlecht, zu einem späteren Zeitpunkt auf die eine oder andere Weise Eingang in die Bundesverfassung zu finden. In der Vergangenheit war nämlich den Ideen verschiedener, sehr erfolgloser Volksinitiativen ein zweites Leben beschieden.

Mehrere Anläufe für die Kulturförderung

Die Kulturinitiative von 1986 erzielte einen bescheidenen Ja-Anteil von 16,7 Prozent. Der Initiativtext forderte unter anderem die Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Schweiz, die Unterstützung des künstlerischen Schaffens sowie die Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den Landesteilen und mit dem Ausland.

1991 versuchte der Bundesrat mit dem Entwurf eines neuen Artikels, die Kulturförderung in der Verfassung zu verankern. Trotz eines Zustimmungsanteils von 51 Prozent scheiterte die Vorlage 1994 am Ständemehr. Erst im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung 1999 fanden die Kulturförderungsaktivitäten des Bundes eine Verfassungsgrundlage.

Seit 2009 regelt ein Bundesgesetz die Kulturförderung des Bundes. Wie der Text der Kulturinitiative von 1986 forderte, sichert das Gesetz die Bewahrung des kulturellen Erbes, die Förderung des Kunst- und Kulturschaffens und den Austausch zwischen den sprachlichen und kulturellen Regionen der Schweiz und mit dem Ausland.

Ein Mitspracherecht für Ausländer

Die «Mitenand-Initiative für eine neue Ausländerpolitik» scheiterte am 5. April 1981 mit einem Ja-Anteil von 16,2 Prozent. Der Initiativtext verlangte unter anderem, dass Bund, Kantone und Gemeinden in der Schweiz ansässige Ausländer in Fragen, die sie betreffen, zur Vernehmlassung miteinbeziehen würden. Auch forderte das Volksbegehren geeignete Massnahmen für die einvernehmliche Eingliederung der Ausländer in die Gesellschaft.

Das geforderte Mitspracherecht wurde zwar nicht flächendeckend eingeführt. Ausländer haben aber heute in einzelnen Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit, politisch mitzuwirken. Neben dem Kanton Jura, der den Ausländern seit 1979 ein Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene einräumt, kennt der Kanton Neuenburg politische Rechte für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung. Darüber hinaus sind Ausländer in den Kantonen Waadt und Freiburg auf Gemeindeebene stimm- und wahlberechtigt. Schliesslich erlauben die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt ihren Gemeinden, das Ausländerstimmrecht einzuführen.

Die von der Initiative «Mitenand» geforderte Integration der Ausländer wurde wiederum als Ziel in das Ausländergesetz von 2008 aufgenommen. Wie der Gesetztext vorschreibt, soll sie längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.

Mutterschaftsentschädigung durch die Hintertür

Die eidgenössische Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft» vom 2. Dezember 1984 brachte es auf einen Ja-Anteil von 15,8 Prozent – und wurde damit ebenfalls haushoch verworfen. Zu ihren Forderungen zählten die vollständige Deckung aller in Folge Schwangerschaft und Geburt entstehenden Arzt-, Pflege- und Spitalkosten, ein Mutterschaftsurlaub bei vollem Gehalt von mindestens 16 Wochen für Erwerbstätige und Versicherte sowie ein Elternurlaub von mindestens 9 Monaten wahlweise für Vater oder Mutter.

Weitere Versuche, eine Mutterschaftsentschädigung einzuführen, scheiterten 1987 und 1999 an der Urne. Schliesslich wurde der seit 1945 in der Bundesverfassung bestehende Auftrag, eine Mutterschaftsversicherung zu schaffen, bei der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes 2004 erfüllt. Anders als die Volksinitiative sah die Vorlage einen Urlaub von 14 Wochen, eine Entschädigung von 80 Prozent des versicherten Verdienstes und keinen Elternurlaub vor.

Auch die Energiesteuer braucht mehrere Anläufe

Der Energie-Steuer der Grünliberalen könnte es nun ähnlich ergehen wie anderen zunächst erfolglosen Initiativen. Dem Leiter des interdisziplinären Think Tanks W.I.R.E., Stephan Sigrist, zufolge scheiterte die Initiative an ihrer Radikalität: «In der Schweiz kommen radikale Systemwechsel nie gut an. Das heisst aber nicht, dass die Idee einer Energiesteuer langfristig keine Chance hat. Aber sie wird wohl mehrere Anläufe benötigen, ehe sie angenommen wird.»

Damit Ideen wie die Energie-Steuer künftig von der Schweizer Stimmbevölkerung mitgetragen werden, braucht es Sigrist zufolge eine mehrheitsfähige Vision der angestrebten Energiewende. Die Bevölkerung habe gegenwärtig noch nicht verstanden, wohin die Politik gehen wolle. «Gegenwärtig ist die Verunsicherung wegen der Frankenstärke gross. Deshalb sollte die Bevölkerung mit kleinen Schritten an die Energiewende herangeführt werden.»

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