Das Wichtigste in Kürze
- Von den 400 Armeeangehörigen in der Militärjustiz sind aktuell elf Frauen. Das ist insbesondere mit Blick auf allfällige Sexualstrafverfahren unbefriedigend.
- Künftig sollen weibliche Armeeangehörige in solchen Verfahren von einer Frau befragt, beziehungsweise von mindestens einer Frau gerichtlich beurteilt werden.
- Die Militärjustiz berichtet nach einem brieflichen Aufruf an weibliche Armeeangehörige von positiven Reaktionen und hofft nun auf Umteilungen.
In gewissen Verfahren sei die Beteiligung von Frauen ganz besonders wichtig, erklärt Daniela Cueni, Mediensprecherin der Militärjustiz. Als Beispiel nennt sie Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität: «Die Betroffene kann verlangen, dass sie in allen Verfahrensstadien durch eine Frau befragt wird. Ebenso, dass dem urteilenden Gericht wenigstens eine Frau angehört, damit auch die Sicht einer Frau ins Urteil einfliessen kann.»
Die Betroffene kann verlangen, dass sie in allen Verfahrensstadien durch eine Frau befragt wird.
Dies bedinge, dass die Militärjustiz in sämtlichen Funktionen auf Frauen zurückgreifen könne, so Cueni. Gerade einmal elf Frauen unter den über 400 Armeeangehörigen in der Militärjustiz seien zu wenig. Um Abhilfe zu schaffen, haben die Verantwortlichen deshalb kürzlich alle weiblichen Armeeangehörigen angeschrieben, um sie für die Militärjustiz zu gewinnen.
Nicht nur Juristinnen gefragt
In dem Schreiben werden die verschiedenen Möglichkeiten dargelegt: Armeeangehörige mit einer juristischen Ausbildung können sich umteilen lassen und Untersuchungsrichterin, Auditorin oder sogar Präsidentin eines Militärgerichts werden. Soldatinnen ohne juristische Ausbildung können freiwillig Dienst als Richterin an einem Militärgericht leisten.
Durchwegs positives Echo
Offensichtlich konnte der Brief bei einigen Frauen tatsächlich das Interesse wecken. Cueni spricht von durchwegs positiven Reaktionen: «Viele Frauen gaben an, durch unseren Brief überhaupt erst auf die Möglichkeit aufmerksam geworden zu sein.» Und so hofft sie jetzt, dass sich viele der Interessentinnen auch tatsächlich in die Militärjustiz umteilen lassen.
Die Militärjustiz
Die Militärjustiz ist bei Delikten verantwortlich, die von Angehörigen der Armee während des Militärdienstes verübt werden. Die Verfahren basieren auf dem Militärstrafgesetz (MStG) vom 13. Juni 1927 und dem zivilen Strafgesetzbuch von 1937. Aktuell sind bei der Militärjustiz 410 Angehörige der Armee eingeteilt, darunter 11 Frauen. Zusätzlich gibt es noch 147 Angehörige der Armee, die freiwillig als Truppenrichter im Einsatz sind, davon 5 Frauen. Verschiedene Vorstösse aus dem linken politischen Lager zur Abschaffung der Militärjustiz blieben bislang erfolglos. |