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Frauen erhalten 7,4 Prozent weniger Lohn
Aus Tagesschau vom 05.07.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 45 Sekunden.
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Lohngleichheit im Fokus Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – per Gesetz

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern beträgt derzeit 7,4 Prozent.
  • Freiwillige Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit haben nicht zum Erfolg geführt.
  • Der Bundesrat will nun die in der Verfassung vorgeschriebene Lohngleichheit per Gesetzesänderung durchsetzen.

Der Bundesrat erachtet die Lohngleichheit als wichtiges Ziel für die Gleichstellung der Geschlechter. Doch 36 Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung ist die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern immer noch nicht Realität. Derzeit beträgt der Lohnunterschied 7,4 Prozent. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Lohnanalysen als Instrument

Im Oktober 2014 hat der Bundesrat festgestellt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im November 2015 hat er eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Vernehmlassung hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Jahr 2016 beauftragt, eine Botschaft zur Änderung des GIG zu erarbeiten. Der Bundesrat hat diese Botschaft nun verabschiedet. Sie wird nun ans Parlament überwiesen.

Demnach müssen Unternehmen, die mindestens 50 Angestellte beschäftigen, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Analyse soll durch eine unabhängige Stelle überprüft werden. Diese Pflicht gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor.

Betroffen sind dadurch 2 Prozent aller Unternehmen mit 54 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz. Zudem sollen Unternehmen ihre Angestellten sowie – bei börsenkotierten Gesellschaften – die Anleger über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informieren. Diese Informationspflicht schafft für das Unternehmen einen Anreiz, allfällige Unstimmigkeiten beim Lohngefüge zu korrigieren.

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Sommaruga: «Es mangelt an Transparenz»
Aus News-Clip vom 05.07.2017.
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Die Unternehmen können zwischen drei Überprüfungsmöglichkeiten auswählen: Sie können ein Revisionsunternehmen, oder eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder eine Arbeitnehmervertretung damit beauftragen. Was die Analysemethode betrifft, stellt der Bund ein Standard-Analysemodell sowie ein kostenloses Instrument zur Verfügung.

Die Unternehmen können an Stelle des Standard-Analysemodells des Bundes auch eine andere wissenschaftliche und rechtskonforme Methode verwenden. In diesem Fall sind sie jedoch verpflichtet, eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder einen anerkannten Lohngleichheitsexperten mit der Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse zu beauftragen.

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81 Kommentare

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  • Kommentar von Eva Wädensweiler  (E. W.)
    In diesen Diskussionen wird auch gerne ausgeblendet, dass auch Erfahrung zählt. Ein Mensch, welcher bei gleicher Ausbildung & gleichem Job 10 & mehr Jahre Erfahrung mitbringt, soll auch einen höheren Lohn dafür erhalten. Oft haben diese ja dann auch Familien & viel mehr finanzielle Verpflichtungen.
    1. Antwort von Hanspeter Müller  (HPMüller)
      Doch, die Erfahrung ist eingerechnet. Die Familiären Verpflichtungen hingegen sind nicht eingerechnet, weil die machen ja keinen Unterschied für den Arbeitgeber. Dafür sind die Familien- und Kinderzulagen da.
  • Kommentar von Jürg Sand  (Jürg Sand)
    Das heisst, dass man einer schlechteren Arbeitskraft nur noch kündigen kann, da einem ein freie Bewertung der Leistung verwehrt ist. Super ausgedacht, passt zu diesem Versagerverein. Man denke nur, es käme dem Stimmbürger in den Sinn ihre "Vertreter" nach Leistung zu bezahlen und nicht nach Berufsbezeichnung!
  • Kommentar von W Streuli  (Wernu)
    Also mir wäre es egal,weniger zu verdienen als eine Frau bei gleicher Arbeit,Hauptsache, ich hätte eine Vollzeitstelle.Als "freiberuflicher" mit EFZ schaffe ich es gerade mal max auf 28CHF pro Std,Brutto wohlverstanden! Für mich ist dieser Thread jammern auf hohen Niveau, egal welches Geschlecht es nun betrifft.Vielleicht werden da einige vielleicht was leise und besinnen sich mal, was es heisst, einen Job zu haben mit 13 Monatslohn, sowie bezahlte Ferien usw...
    1. Antwort von Dölf Meier  (Meier Dölf)
      Dessen sind sich unsere aggressiven Gewerkschaften kaum bewusst. Zuerst wollen sie Alle aufnehmen und Beiträge zu kassieren und nun benötigen Sie flankierende Massnahmen wegen dem Lohndumping. Sie haben noch nicht bemerkt, dass wir das Hochlohnland sind. Darum strömen alle zu uns, PFZ sei Dank.